Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

110 III. Die Fürsorge des Staates für die Landdes
 Mittelalters gedacht. Auch diese wurde wesentlich durch
den Staat herbeigeführt. Die Beseitigung der Gemengelage
und die Aufteilung der Allmende begann Preußen damals und
brachte sie im 19. Jahrhundert, überwiegend in seinen ersten
Jahrzehnten, zum Abschluß, während der Westen und noch
mehr der Süden Deutschlands an der Gemengelage und der
Allmende länger festhielten. Die Pflege der technisch-agrarischen
Angelegenheiten, auch die Förderung des landwirtschaftlichen
Fachschulwesens, die Ausbildung der Feldmeßkunst nahmen
die Staaten des 18. Jahrhunderts mit Bewußtsein in ihr Programm
 auf. Die Reform des bäuerlichen Schuldrechts wurde
in Angriff genommen!). Für die Kreditorganisation sorgte
Friedrich d. Gr. durch eine ganz neue Schöpfung, die Errichtung
der Landschaften, die, wenn auch ein autonomer Körper, doch
durch staatliche Anregung geschaffen worden sind. Die Staaten
wenden sich ferner planmäßig dem weiteren Ausbau des Landes
durch stärkere Besiedelung, durch innere Kolonisation zu; die
Führer sind hier wiederum die preußischen Herrscher?). Von
der Kolonisierung des slawischen Ostens im Mittelalter unterscheidet
 sich die Kolonisation des 18. Jahrhunderts durch ihren
mehr staatlichen Charakter. Sie zeigt uns das Interesse der
Regierungen für einen zahlreichen Bauernstand.
Nicht weniger erfolgreich war das dem gleichen Zweck dienende
System des staatlichen Bauernschußes, welches einen der besten
Ruhmestitel des 18. Jahrhunderts ausmacht). Der persön-1)
 Vgl. Schotte in: Beiträge zur Geschichte des westfälischen
Bauernstandes, S. 33. A. Cohen, Die Verschuldung des bäuerlichen
Grundbesites in Bayern von 1598-1745, S. 338 ff. und 422 ff.
(über Bestrebungen, die schon im 17. Jahrhundert beginnen).
2) Wie das preußische Vorbild, insbesondere die Trockenlegung
der Oderbrüche, in Bayern wirkte, darüber s. F. X. Wismüller, Gesgittteveeseertan
 in Bayern, Bd. 1 (vgl. V.j.schr. f. Soz.- u. W.G.,
1910, S. ;
3) Über die Parallele zum preußischen Bauernschutz, die Niedersachsen
 in der im 16. Jahrhundert erfolgenden Befestigung des Meierrechts
 besitt, s. oben S. 96. –~ Über Bauernschutß im preußischen
Bejlolen s. Huetist zur Geschichte des westfälischen Bauernstandes,
; , Anm.. 1.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.