Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

112 III. Die Fürsorge des Staates für die Land-Der
 staatliche Bauernschut hat einen ganz anderen Charakter
als die manchessterliche Befreiung der Unfreien. Sie überläßt
die Bauern, die sie frei macht, sich selbst, und fragt nicht danach,
ob sie etwa in der Freiheit untergehen, während beim Bauernschuß
 die Erhaltung des Bauernsstandes das Wesen ausmacht.
Allerdings ist er mit der Bauernbefreiung nicht identisch; es
sind vielmehr, in der Zeit der Könige Friedrich Wilhelms I.
und Friedrichs d. Gr., unfreie Bauern, welche geschützt werden.
Indessen der Bauernschutz ist gerade auch im Hinblick auf die
Bauernbefreiung bedeutungsvoll; ohne den vorausgegangenen
Bauernschuß wären erheblich weniger Bauern zu befreien
übrig geblieben. Die Vorausseßung einer Bauernbefreiung
mit großer Wirkung lag darin, daß durch den Bauernschuyt breite
Massen von Bauern gesichert worden waren, wie man greifbar
an den Distrikten wahrnimmt, die keinen Bauernschutz gehabt
haben. Sodann reichen auch die Anfänge der Bauernbefreiung in
Preußen ins 18. Jahrhundert zurück!). Die Befreiung der Domänenbauern
 vollzog sich in der Hauptsache in der Zeit von
1799 bis 1805, und zwar auf eine erfolgreiche und erfreuliche
Art. Betreffs der Privatbauern hat man sich unter dem alten
Regime wenigstens mit Plänen der Befreiung beschäftigt.
Leider wurde, als die allgemeine Bauernbefreiung nach dem unglücklichen
 Napoleonischen Kriege erfolgte, der staatliche Bauernschutz
 nicht festgehalten; die manchesterliche Auffassung der Zeit
siegte über die guten Traditionen des Staates.
Wir könnten in der Aufzählung der Verdienste des alten,
des vorrevolutionären Staats um die Landwirtschaft, insbesondere
 den Bauernstand noch weiter gehen. Neben dem großen
Werk des staatlichen Bauernschutes und der verwandten Maßnahmen
 wie der Umwandlung von Zeitpächtern in Erbpächter
und neben den Anfängen der eigentlichen Bauernbefreiung
wäre namentlich die allmähliche Milderung der Unfreiheitsformen
 in Altdeutschland zu nennen. War doch die Entwicklung
1) Vgl. hierzu außer G. F. Knapps „Bauernbefreiung“ Hinte
a. a. O. S. 387 und Hinte, Preußische Reformbestrebungen vor 1806,
Historische und Politische Aufsätze, Bd. 3, S. 34 f.
            
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