120 III. Die Fürsorge des Staates für die Landlichen
Tradition, überwiegend die romantischen Anschauungen,
die, wie im öffentlichen Leben überhaupt, so auch zugunsten der
Landwirtschaft und des ländlichen Lebens die positive Staatstätigkeit
im Gegensat zu jenem abermals zur Geltung bringen
und das liebevolle Verständnis auch für den Bauernstand!)
beleben und verstärken. Wie Jich die entsprechenden Grundsätze
in mannigfachen Kämpfen weiterhin im Lauf des 19. Jahrhunderts
durchseßen, das haben wir nun noch darzulegen.
Nicht einfacher Art ist das Verhältnis der Romantik zu den
Forderungen der technischen Fortschritte der Landwirtschaft.
Die romantischen Theoretiker haben sich zum Teil den Forderungen
der Beseitigung der mittelalterlichen Einrichtungen, insbesondere
denen, die aus den Grundsätzen des ökonomischen
Liberalismus entsprangen, entgegengeseßt und gerieten so in
einen Widerspruch gegen manche Wortführer des technischen
Fortschritts. Indessen die Gruppen der Landwirte, in deren
Namen die romantischen Theoretiker sprachen, verhielten sich
zum mindesten gegen die Neuerungen rein technischer Natur
nichts weniger als ablehnend. In der Praxis nehmen die Landwirte
romantischer Richtung an den großen landwirtschaftlichen
Fortschritten den beträchtlichsten Anteil. Wenn vereinzelte
Romantiker gegen das Aufgeben der Dreifelderwirtschaft Bedenken
geäußert haben, so wirkte doch das Gros der von romantischen
Ideen beeinflußten Landwirte an der Verbesserung des
Landbaues mit. Es wäre durchaus irrig, wollte man sich die
Romantiker als Gegner einer technisch vervolllommneten Landwirtschaft
vorstellen. Immerhin ist zwischen romantischer und
liberaler Theorie in den technischen Fragen der Agrarverfassung
gestritten worden. Der um die Landwirtschaft so hoch verdiente
Thaer war Gegner der romantischen Theorie und bewegte sich
mehr auf der Linie jenes vorhin geschilderten ökonomischen
Liberalismus.
Die Darstellung des ländlichen Lebens in der poetischen
1) Die romantisch-konsservative Mittelstandspolitik (Erhaltung eines
Standes sselbständiger kleiner Landwirte usw.) hebt auch Philippovich,
a. a.: O. $§$2, S. 40 f. hervor.