Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 159
Begriffe und das Wesen der Sache treffender Kunsstausdrücke!)
zu erwähnen. Es gibt nicht viele Beispiele, daß technische Begriffe,
 die ein Autor aufstellt, so schnell zu aligemeiner Verwendung
 gelangen wie im Bücher'schen Falle.
Nach Bücher hat Sombart in einer im 14. Bande des Archivs
für soziale Gesetzgebung (1899) erschienenen Reihe von Aufsäten
 über „die gewerbliche Arbeit und- ihre Organisation“ eine
Theorie von VWirtschaftsstufen aufgestellt. Seine Wirtschaftsstufen
 sind jedoch anderer Art als diejenigen, welche die bisher
genannten Forscher ermittelt zu haben glauben. Er erklärt
(S. 342, Anm. 2), daß er das Wort „Stufenfolge“ nicht im Sinne
der empirisch-historischen Aufeinanderfolge verstehe. Er gibt
andrerseits auch keine rein begrifflicheSystematik ohne andere
Interessen als das der begrifflichen Gliederung. Es steckt in
seinem Schema von beiden etwas, verbunden mit einem auf
besondere Wertschätzung der Technik gegründeten Urteil über
ein Aufsteigen zu höherer Entwicklung. Hören wir aber einstweilen
 erst, wie er seine Stufentheorie formuliert (S. 402) 2).
Er kennt drei „Wirtschaftsstufen“ : Individualwirtschaft, Übergangswirtschaft,
 Gesellschaftswirtschaft. Diesen ordnet er aber
noch „Wirtschaftssysteme“ unter, nämlich der Individualwirtschaft:
 .die urwüchsige Geschlechtswirtschaft; 2. Hauskommunion
(Großfamilienwirtschaft); 3. erweiterte Eigenwirtschaft mit
VWirtschaftseinheit; ferner der Übergangswirtschaft: 4. die er-Die
 inhaltreichste Schilderung des Wesens der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
 haben in der zwischen den Jahren 1868 und 1893 liegenden
Zeit wohl Traugott Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel
(Zunftwesen und Wirtschaftsgeschichte bis zum Ende des 17. Jahrhunderts),
 Basel 1886, und Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes,
 1. Band (Städte- und Gewerbegeschichte), Straßburg 1892,
geliefert. Bei Geering .ist andrerseits die Entstehung des Städtewesens
 nicht richtig dargestellt; er steht noch unter dem Einfluß von
Nitsch. Val. unten N. VI, g 3.
!) Über ihre Unentbehrlichkeit auch für den Historiker vgl. mein
„Territorium und. Stadt“ S. XII.
?) Seine Tabellen s. ferner auf S. 341 („Tafel der Betriebsformen“)
 und S. 343. Zur Definition s. namentlich auch S. 392
            
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