Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

182 IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völter,
körper“, die der Stufe der „Hauswirtschaft“ (die ganz verkehrslos
 ja auch nicht Fei, da sonst sich aus den Wirtschaften dieser Stufe
überhaupt kein Wirtschaftskörper bilden würde), und die Wirtschaftskörper
 der Stadtwirtschaft, d. h. die der in städtische
und ländliche differenzierten Wirtichaften, welche schon größere,
je eine Stadt und den umliegenden Landbezirk umfassende
Wirtschaftskörper bilden.“
Indem wir diese Klassifikation als unzweckmäßig, insbesondere
 für unsere Stafentheorie, ablehnen, wenden wir uns
zu den von Voigt berührten internationalen, über die nationalen
(in unserm Sinn staatlichen) Grenzen hinausgehenden, Wirtschaftskörpern.
 B. Harms hat im letzten Jahrzehnt mit Nachdruck
 der Stufe der Weltwirtschaft das Wort geredet. Niemand
 .ann bestreiten, daß der internationale Güteraustausch
heute Dimensionen angenommen hat, die in früherer Zeit auch
nicht. annähernd erreicht worden sind, daß die Einzelwirtschaften
der ganzen Erde nehmend und gebend miteinander in Beziehung
stehen und dadurch ein Gewebe hin- und herlaufender Fäden
entstanden ist, das niemals vorher eine gleiche Intensität erreicht
 hat.)) Es legen also Waren einen Weg von früher nie
gekannter Länge zurück, und zwar sind es sehr viele Waren, die
hier in Betracht kommen. Wenn in der Entwicklung dieser weiten
 Beziehungen nicht immer ein Fortschritt zu verzeichnen ist,
sondern auch Rückschritte, wenn der Austausch zwischen entlegenen
 Gebieten manchmal geringer wird, so bleibt es doch
dabei, daß die Intensität des internationalen Wirtschastsverkehrs
 einen früher nie geahnten Grad erreicht hat. Die moderne
Schutzzollpolitik sett sich denn auch nicht zuni Zweck, einen
Güteraustausch schlechthin zu verhindern (abgesehen von einzelnen
 Waren), sondern sie will auf dem Weg des Vertrags regulierend
 eingreifen, die Einfuhr gewisser Waren zwar vermindern,
 aber zugleich durch Schaffung eines selbständigen
Wirtschastsgebiets dem Staat die Macht verschaffen, Einfuhr
und Ausfuhr im Interesse der eigenen Gemeinschaft zu fördern.
1) Harms, Volksw. u. Weltw. S. 117 f.
            
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