1 90 IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
zelnen Daten. Gerade die Erörterung der Stufentheorien hat
gelehrt, wie wenig die erhabenen Urteile von Nationalökonomen
(Schmoller, Bücher, Sombart, Plenge) über die Arbeit der Histori-
ker am Platz s nd !). Der Geschichtsforscher haftet wahrlich nicht
am äußern Stoff; er will die Fülle der Gestalten des Lebens
zur Anschauung bringen; die konstruktive Zusammenfassung ist
auch sein Ziel. Wenn das höchste Kennzeichen echter Wissen-
schaft die allseitig zutreffende und präzise Formulierung des
zusammenfassenden Urteils, isit so sieht der Historiker sein Amt
darin, die Tatsachen sorgfältig und möglichst vollständig festzustel-
len, kausal zn verknüpfen, unter überindividuelle Jdeen einzu-
ordnen, den Wert der Objekte zu ermitteln. Er gestaltet aus
der Beobachtung der Tatsachen; aber die Gestaltung ist ganz
und gar sein Zweck. Für diese Arbeit ist ihm auch die Ver-
wertung der Stufenbegriffe ein willkommenes Hilfsmittel?).
Es kommt freilich darauf an, den rechten Gebrauch zu machen,
das herauszubekommen, was sie in Wahrheit sein und leisten
können.
Hat der Mißbrauch, den man mit den angeblich geset mäßigen
Stufenfolgen getrieben hat, schon eine vollkommene Stkepsis
hervorgerufen?), so wollen wir sie keineswegs entbehren. Es
1) Vgl. z. B. Zeitschr. f. Sozialw. 1904, S. 452 und S. 462;
V.j.schr. f. Soz. u. W. G. 1811, S. 241; Plenge, Annalen für soziale
Politik, 5. Bd., S. 51.
2) Plenge a. a. O. 51 f. bestreitet, daß die Stufenbegriffe von den
Historikern als wertvolles Hilfsmittel verwertet worden sind. Ein
Blick in meine Arbeiten hätte ihn vom Gegenteil überzeugen können.
~ Zu den bemerkenswerten tritischen Urteilen Plenges S. 45 über
die Lücken bei Engels und namentlich Marx in ihrer Beschäftigung
mit der Gesellschaftsgeschichte vgl. m. „Deutsche Gesschichtsschreibung
von den Befreiungskriegen bis zu unsern Tagen“, woselbst ich S. 124 ff.
eine literarhistorische Kritik des „kommunistischen Manifests" gegeben
habe. Plenge S. 500 irrt, wenn er meint, daß erst durch Marx das
Verhältnis zur Kulturordnung eine grundsätzliche wissenschoftliche
Frage geworden sei. S. dagegen meine angeführte Darstellung.
s) Der Rezensent von Gummerus, der röm. Gutsbetrieb, in der
D. L. Z. 1907, Sp. 2731 f. geht doch zu weit, von der „berüchtigten“
Einteilung in Haus-, Stadt- und Volkswirtschaft zu sprechen, wie-