230 d. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
Rohstosfe, der Schiffe (in den Hansestädten!)), die sonstige umfassende
Kontrolle des Warenverkehrs im Innern der Stadt, der
Marktzwang, das Stapelrecht, das Gästerecht (Fremdenrecht).
Bemerkenswert ist ferner der innere Zusammenhang zwischen
Stadtwirtschast und städtischer Steuerpolitik, insbesondere der
indirekten Besteuerung; so beruhte das sstädtische Finanzsystem
Kölns ganz überwiegend auf der Besteuerung des Verkehrs (weit
über die Bannmeile hinaus), für die eben sstadtwirtschaftliche
Grundsäte maßgebend waren. Wie in anderer Beziehung, so
tritt ebenso bei der Besteuerung einm Zusammenhang der auswärtigen
Handelspolitik der Stadt mit der Stadtwirtschaft
hervor?). Auch jenseits der wirtschaftlichen Verhältnisse macht
sich der gleiche Gedanke der Abschließung nach außen hin bemerkbar.
So, wenn man darauf hält, daß in den Kapiteln
der sstädtischen Stifter nur Angehörige der Stadt sißen (was
dann wiederum auf die Haltung der Stifter in den kirchlichen
Streitigkeiten der Gemeinde eine Wirkung ausübt), wenn die
Stadt beschließt, daß nur Einheimische im städtischen Spital
eine Pfründe erhalten sollen®), wenn ferner die Stadt sich militärisch
nach außen abschließt, das Verbot erläßt, Waffen nach
auswärts zu leihen, wenn das Verbot das Verkaufs von Pulver
mit dem den Gedanken der Stadtwirtschaft treffenden Sat begründet
wird: damit der einzelne Bürger Jich genügend mit
Pulver versorgen kann!)
Verteidigen wir also den Begriff der Stadtwirtschaft, so
haben wir uns neben den geschilderten Einschränkungen, denen
1) In Halle durften Pfannen (Salzpfannen) nicht nach auswärts
verkauft werden. Denkwürdigkeiten des Hallischen Ratsmeisters
Spittendorf, hera. v. Opel S. XX1NII.
2) Vgl. HanJisches Urkundenbuch Bd. 9, S. VII. Später finden
wir den entsprechenden Gesichtspunkt in der landesherrlichen Politik.
3) Kothe, Kirchliche Zustände Straßburgs S. 29. Darpe, Güterund
Einkünfteverzeichnisse der Klöster in Coesfeld S. 69.
42) Techen, Bürgersprachen v. Wismar S. 46. Meine mittelalt.
Stadtw. u. gegenwärtige Kriegswirtschaft S. 36. Über die Ausprägung
der Stadtwirtschaft im damaligen Beamtentum s. H. Z. 115,
S. 404.