244 U. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
Wir nehmen sodann wahrx, wie, unabhängig von den natürlichen
Verhältnissen, nicht nur die rechtlichen Einrichtungen im
Lauf der Zeit verändert, nämlich im Interesse einer Beschränkung
des Verkehrs ausgebildet werden, wie auf einen Zustand des
verhältnismäßig freien Verkehrs als den ursprünglichen Verkehrserschwerungen
folgen, wie eine Freihandelszeit von der
Zeit einer strengern Verkehrsregelung abgelöst wird. Die Grenze
liegt etwa im 12. Jahrhundert; doch so, daß von da an die Bewegung
für die schärfere Regelung des Verkehrs sich in steigendem
Maß fortsetzt. Das Statutum in kavorem principum, das
große Reichsgesetß von 1231/32, enthält Bestimmungen (8§ 2 ff.),
die man falsch deuten würde, falls man sie auf Verkehrserleichterungen
schlechthin deuten würde; sie wenden sich vielmehr
gegen Neuerungen, die dem Freihändler (damals den im
Gegensatz gegen die Städte stehenden Landesherren) als Mißbräuche
galten, die aber von den Bürgerschaften als Reformen
im Interesse der Konsolidierung der Stadt ins Werk gesett
wurden!). Schon allein die Vermehrung der Zahl der Städte,
die alle den Anspruch einer Verkehrsbeherrschung erhoben,
mußte in jener Zeit den freien Handel, den weiten und ungestörten
Weg der Waren beeinträchtigen. Es läßt sich aber sogar
nachweisen, daß durch die städtische Politik ein Wandel- in
der Bedeutung der einzelnen Handelsplätze?) bewirkt wird, ja
wohl auch, noch darüber hinaus, daß Handelszentren der älteren
Zeit zu Plätzen von mehr lokaler Bedeutung herabgedrückt werden.
Ein jsolches Schicksal dürfte Regensburg gehabt haben.
1) Schon Rietschel, Markt und Stadt S. 33, hat, mit dem Hinweis
auf ältere Arbeiten von mir, der richtigen Deutung des Stat.
in fav. princ. das Wort geredet. Vgl. inzwischen H. Niese, D. Reichsgut
im 13. Jahrh. S. 653 ff.
2) Viel lehrreiches hierüber bei Bächtold, d. norddeutsche Handel
im 12. und beginnenden 13. Jahrh., z. B. S. 12, S. 32 ff., S. 164 ff.,
S. 170. Mit sicherer Kritik weist B. aber auch Übertreibungen zurück.
Anfangs mehr Freiheit und mehr Fernhandel einiger weniger Städte
als später: v. Lösch, Kölner Zunfturkunden I, Einl. S. 25; hansische
Geschichtsblätter 1906 S. 335 ff. (Rückgang der Teilnahme an der
Seefahrt). Lau, Siegburg, Einleitung S. 42.