242 U . Über Theorien der wirtfchaftlichen Entwicklung der Völker,
Unzweifelhaft ist der Ausschluß Fremder eine Wirkung der bestehenden
Zünfte. Es kann aber darüber gestritten werden, ob
ihre Begründung sich mehr gegen die Fremden richtet oder der
Arbeitsabgrenzung innerhalb der Bürgerschaft dient. Je nachdem
man diese Frage beantwortet, wird man auch die Bewegung
für Begründung von Zünften für die Erklärung des
Ursprungs des Gästerechts in größerem oder geringerem Maße
in Betracht zu ziehen haben.
Das Gästerecht hat nun im Laufe der Zeit mancherlei Milderungen
erfahren. Namentlich die Bündnisse der Städte
haben sie herbeigeführt. So gilt in den hansischen Gemeinden
der Bürger- eines andern hangischen Ortes in vielen Beziehungen
nicht als Fremder, sondern als dem Einheimischen gleichberechtigt.
Allein ein ständiger Fortschritt in dieser Hingsicht, eine
konsequent Jsich vollziehende größere Annäherung der Städte
läßt sich während des Mittelalters nicht beobachten. Annäherungen
und Abschließungen wechseln miteinander ab. Die
Stapelrechte insbesondere werden ja gerade in den letzten Jahrhunderten
des Mittelalters schärfer ausgebildet.
Hinsichtlich der Beherrschung des umliegenden ländlichen
Bezirks durch die Stadt sei hier nur kurz bemerkt, daß man für
alter (erweiterte Münstersche Dissertation), Quellen und Forschungen
zur Gefchichte der Stadt Münster i. Westf. 1, 117, nimmt an, daß die
Entstehung der Zünfte sich gegen die fremden Handwerker richtet.
Luschin v. Ebengreuth, bei Zimmermann, Geschichte der Stadt Wien 1,
437 s., faßt die Zunftverbote unter Ottokar (der die Zünste nur auf
fünf Jahre verbot) und Rudolf I. so auf, daß sie sich gegen eigenmächtige
Regelung des Wettbewerbes durch Abhalten Fremder und Verabredungen
über Preise und Löhne wenden. Verbot der „Einungen“
(nicht „Jnnungen“) bedeutete Verbot von Verabredungen wie
Produktionsbeschränkungen: Eulenburz, V.j.schr. f. Soz.- u. WG.
1904, S. 270. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes 1,
28, erklärt die Entstehung der Zünfte wesentlich aus einer feindlichen
Haltung gegen Handel und Kapital. Nach ihm ist von Anfang an
das treibende Motiv der Zunftbildung der Wunsch, der drohenden
Umwandlung des kleinen in den Großbetrieb vorzubeugen. Auch
von dieser Auffassung aus gelangt man zu dem Schluß, daß das
System der Stadtwirtschaft nicht einfaches Produkt der Verhältnisse
ist. Weiteres s. unten in Nr. V.