Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelalter. 291
Doch vermögen wir nicht mit Sicherheit zu sagen, ob die in
den Zurftbriefen enthaltenen Taxen schlechthin den Wünschen
der Handwerker entsprachen oder nicht vielmehr auf einem
Kompromiß zwischen ihnen und der städtischen Obrigkeit beruhen.
 Man darf wohl den quellenkritischen Grundsatz aufstellen,
 daß da, wo eine Bestimmung offensichtlich dem Interesse
der Handwerker dient, die Zunftbriefe einfach auf eine von
ihnen der Obrigkeit gemachte Vorlage zurückgehen. Aber wenn
die Möglichkeit vorliegt, daß die Bestimmung der Rücksicht auf
ein anderes Gewerbe oder das städtische Publikum mit oder
ganz dient, bleibt es unsicher, ob nicht die Obrigkeit einen Anteil
 an der Redaktion hat. Die Frage nach der Entstehung der
Zunftbriefe, genauer nach den Korrekturen, denen die Obrigkeit
 die Forderungen der Handwerker unterwarf, ist nicht leicht
und für die ältere Zeit nur zum Teil sicher zu beantworten!).
Mit dieser Schwierigkeit haben wir auch zu rechnen, wenn
wir die Kontrolltheorie von Lösch zu prüfen unternehmen.
Sein Nachweis, daß in Köln bei Textilgewerben, den Goldschmieden,
 Gürtlern usw. die Warenkontrolle, die strengen Vorschriften
 über die Beschaffenheit der Waren ohne jeden Druck
seitens der Stadtbehörden eingeführt wurden, daß, je mehr
eine Zunft auf den Export angewiesen ist, sie um so schärfer
auf die Güte der Waren, auf die Lieferung von „Kaufmannsgut“
 hält, mit dem Zweck, das der Gesamtheit der Produzenten
aufhebungen der späteren Zeit bilden eigenmächtige Preisverabredungen
 der Zünfte ein Motiv; aber ein solches auch schon für die
Zunftaufhebungen der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts anzunehmen,
 dazu fehlt es an Anhaltspunkten. Taxen kommen nach den
Stadtrechten von Augsburg und Hagenau bereits im 12. Jahrhundert
vor (vgl. auch Keutgen, Urkunden S. 50); doch sind dies obrigkeitliche,
 nicht Zunfttaxen. S. m. Territorium und Stadt S. 327; E.
Schrieder, Verfassungsgeschichte der Stadt Hagenau (Freiburger
Dissert. von 1909) S. 57 f.
!) Vgl. hierzu Schönberg, S. 12, Anm. 13; Kiesselbach, Hansische
Gesschichtsblätter 1900, S. 81 u. 84; W. Stein, ebenda 1904/05, S. 194;
Tuckermann, Hildesheim, S. 34 u. 36 f. Mit dem letteren setz sich
Lösch, V .j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1907, S. 599 f. auseinander.

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