Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelaltee. 297 
Rolle wie das Streben nach eigener Gerichtsbarkeit spielte wohl 
der Wunsch, eigene Verwaltungsorgane zu erhalten, welcher 
übrigens ebenfalls in beschränkter Weise und selbst später nicht 
vollständig verwirklicht worden ist (hier namentlich die Baseler 
Zunfturkunden bemerkenswert). 
Das Thema der Zunkftgerichtsbarkeit könnte uns zu den 
politischen Zielen der Zünfte führen. In späterer Zeit sind 
manche Zünfte um paolitischer Zwecke willen geschaffen oder 
in ihrer Organisation umgewandelt worden!). Aber unsere 
Aufgabe geht ja lediglich dahin, die Entstehung, die erste Bildung 
von Zünften, nicht die Geschichte aller Zunftbildungen zu schil- 
dern?) Über den durch die spätere Entwicklung hervorgebrach- 
ten Unterschied zwischen wirtschaftlichen und politischen Zünften 
sei nur folgendes vermerkt, was gleichzeitig zur Erkenntnis der 
wahren Bedeutung der Zünfte dient. Die Zünfte entstehen 
als wirtschaftliche Zünfte, wesentlich aus wirtschaftlichen 
Motiven. In denjenigen Städten, in denen sie im Kampf mit 
den Patriziern siegen, verändert sich damit meistens ihr Charak- 
ter: sie werden zu politischen Zünften. Deren Organisation 
bestimmt sich nach den Bedürfnissen der Stadtverfassung, z. B. 
nach dem Bedürfnis der Verteilung der Ratssitze. Da nun die 
Zünfte politischen Charakter haben, bilden sich nicht selten 
großen- oder größtenteils unabhängig davon wirtschaftliche 
Zünfte. Diese heißen nicht immer Zünfte, sondern oft Bruder- 
schaften. Bei den älteren Zünften wird der Name Zunft aber 
1) 1216 oder kurz darauf hat sich in Köln bereits ein Streit zwischen 
den Zünften und der leitenden Stadtbehörde erhoben (v. Lösch S. 140). 
Vir sind über ihn jedoch nicht näher unterrichtet. Auf die Zunftver- 
fassung hat er zweifellos keinen Einfluß geübt. Über den Unterschied 
zwischen politischer (seit dem Sieg der Zünfte) und gewerblicher 
Zunft s. H. Z. 109, S. 609; Jahrbücher f. Nat.-Ökon. 76, S. 452, 
Anm. 7; Ztschr. f. Soz.- u. W.G. 4, S. 141; Köhne, Neues Archiv 
für die Geschichte der Stadt Heidelberg 10, S. 30. 
?) Zur Kritik neuerer Thevrien, welche den Gilden eine maß- 
gebende Bedeutung für die Entstehung der deutschen Stadtverfassung 
zusprechen wollen, vgl. meine Abhandlung „Stadtgemeinde, Land- 
gemeinde und Gilde“, V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1909, S. 411 f.
	        
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