V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelaltee. 297
Rolle wie das Streben nach eigener Gerichtsbarkeit spielte wohl
der Wunsch, eigene Verwaltungsorgane zu erhalten, welcher
übrigens ebenfalls in beschränkter Weise und selbst später nicht
vollständig verwirklicht worden ist (hier namentlich die Baseler
Zunfturkunden bemerkenswert).
Das Thema der Zunkftgerichtsbarkeit könnte uns zu den
politischen Zielen der Zünfte führen. In späterer Zeit sind
manche Zünfte um paolitischer Zwecke willen geschaffen oder
in ihrer Organisation umgewandelt worden!). Aber unsere
Aufgabe geht ja lediglich dahin, die Entstehung, die erste Bildung
von Zünften, nicht die Geschichte aller Zunftbildungen zu schildern?)
Über den durch die spätere Entwicklung hervorgebrachten
Unterschied zwischen wirtschaftlichen und politischen Zünften
sei nur folgendes vermerkt, was gleichzeitig zur Erkenntnis der
wahren Bedeutung der Zünfte dient. Die Zünfte entstehen
als wirtschaftliche Zünfte, wesentlich aus wirtschaftlichen
Motiven. In denjenigen Städten, in denen sie im Kampf mit
den Patriziern siegen, verändert sich damit meistens ihr Charakter:
sie werden zu politischen Zünften. Deren Organisation
bestimmt sich nach den Bedürfnissen der Stadtverfassung, z. B.
nach dem Bedürfnis der Verteilung der Ratssitze. Da nun die
Zünfte politischen Charakter haben, bilden sich nicht selten
großen- oder größtenteils unabhängig davon wirtschaftliche
Zünfte. Diese heißen nicht immer Zünfte, sondern oft Bruderschaften.
Bei den älteren Zünften wird der Name Zunft aber
1) 1216 oder kurz darauf hat sich in Köln bereits ein Streit zwischen
den Zünften und der leitenden Stadtbehörde erhoben (v. Lösch S. 140).
Vir sind über ihn jedoch nicht näher unterrichtet. Auf die Zunftverfassung
hat er zweifellos keinen Einfluß geübt. Über den Unterschied
zwischen politischer (seit dem Sieg der Zünfte) und gewerblicher
Zunft s. H. Z. 109, S. 609; Jahrbücher f. Nat.-Ökon. 76, S. 452,
Anm. 7; Ztschr. f. Soz.- u. W.G. 4, S. 141; Köhne, Neues Archiv
für die Geschichte der Stadt Heidelberg 10, S. 30.
?) Zur Kritik neuerer Thevrien, welche den Gilden eine maßgebende
Bedeutung für die Entstehung der deutschen Stadtverfassung
zusprechen wollen, vgl. meine Abhandlung „Stadtgemeinde, Landgemeinde
und Gilde“, V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. 1909, S. 411 f.