Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalte. 395
Sie machten sich keiner Heuchelei schuldig, wenn sie in die allgemeine
 Klage des Volkes über die Fuggereien einstimmten, da
eben im 16. Jahrhundert die Großbetriebe in Oberdeutschland
umfassender waren als bei ihnen. Allein im Mittelalter dürfte
ein anderes Verhältnis bestanden haben!). Es mag sein, daß
damals die oberdeutschen Städte größere Wohlhabenheit gehabt
haben als die niederdeutschen. Aber folgende Sätze lassen sich
wohl verteidigen. Die Natur des Seeverkehrs begünstigte die
Konzentrierung, die Bildung größerer Betriebe, als die waren,
welche der deutsch-italienische Landverkehr erforderte. Das
Fehlen der Verkehrshindernisse, die dem damaligen Landverkehr
entgegenstanden (vgl. z. B. das Stapelrecht), war jenen ebenfalls
 günstig. Der hansische Handel befaßte sich endlich mehr als
der oberdeutsche mit dem Umsatz täglicher Lebensbedürfnissse?).
Es wäre noch eine lohnende Aufgabe zu untersuchen, aus
welchen Kreisen die neuen Großkaufleute hervorgegangen sind.
Man wird zunächst an die Mitglieder der Kauffahrerkompagnien
denkens). Aber wir werden uns dann auch sogleich erinnern,
daß diese sich in der ersten Zeit zum Teil aus Kleinhändlern zuhatten
 sich übrigens schon lange den Hanseaten unbequem gemacht.
Vergl. Stein, Hansisches Urkundenbuch, Bd. 8, S. 371.
1) An den Vorwurf der Monopolbildung, den die Flandrer und
Hanseaten um die Mittte des 15. Jahrhunderts gegeneinander erhoben
wollen wir hier doch auch erinnern. S. oben S. 316.
?) Vergl. Schäfer, Die Hansestäßte und König Waldemar von,
Dänemark, S. 211: „Nicht die Luxuswaren ferner Länder, sondern
die meist aus der Nähe gewonnenen Masßsenartikel des täglichen,
allgemeinsten Bedarfs bilden die Grundlage eines wirklich fruchtbaren,
gewinnbringenden Verkehrs".
3) Unabhängig hiervon ist die Frage nach dem Schicksal der Kauffahrergilden
 als Verbände. Einiges darüber bei Stieda, Hansische
Gesschichtsblätter, 189901891, S. 137 und 143; Siewert, Rigafahrer,
S. 8 und 28. In Lübeck vereinigten sich sämtliche kaufmännische
Kollegien im Jahre 1850 zu einer „einzigen großen Kaufmannschaft“.
Ein solcher Begriff ist dem Mittelalter fremd: in diesem gibt es nur
Verbände, die für eine Spezialität vorhanden sind. Vgl. Baasch, Handelskammer
 zu Hamburg (1915). Rachel, Schmollers Jahrbuch 1910
[-1009 y 1: in Rostock in der Kaufmannscompagnie noch 1825 nur
Kleinhändler.
            
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