Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

424 VII. Die Enlstehung des modernen Kapitalismus.
neuen Ideen nur Ausdruck neuer tatsächlicher Verhältnisse sind.
Wenn man dafür anführen wollte, daß Dr. Eck als erster Theologe
 das Zinsnehmen verteidigt, weil er von den Fuggern dazu
bestellt war!), so ist Calvin, der die mittelalterliche Zinstheorie
umfassender verwirft als jener, von derartigen äußern Beeinflussungen
 frei. Es ist auch bedeutsam, daß Calvin nicht aus den
ganz großen Handelsmetropolen stammt, sondern aus dem
kleinen Noyon und in Genf, einer Handelsstadt von nur mittlerer
 Größe, wirkt. Auch darauf sei hingewiesen, daß der Fall
oder Rückgang der großen Unternehmungen, wie sie uns in den
berühmten Handelsgesellschaften der Wende vom Mittelalter zur
Neuzeit entgegentreten, nicht eine Beseitigung der neuen Zinstheorien
 nach sich zieht.. Aber es bleibt dabei, daß es zu einer
wirklichen Entwicklung des Kapitalismus in den ersten Jahrhunderten
 der Neuzeit noch nicht kommt und daß deshalb auch
von einem kapitalistischen Geist noch nicht die Rede sein kann.
Die Gleichseßung von Kapitalismus und Gewinnltreben, unbegrenztem
 Erwerbssstreben haben wir schon abgewiesen; der kapitalistische
 Geist kann daher auch nicht darin gesucht werden.
Steht das Haus Fugger, welches den Dr. Eck zur Verteidigung
des Zinsnehmens sich bestellt, anders als der mittelalterliche
Händler, welcher seinem Beichtvater seine Zinsberechnungen
nicht beichten will?
Bei diesen Hindernissen, die der Annahme eines kapitalisti
schen Geistes entgegenstehen, könnte man geneigt sein, einfach
einen Wirtschaftsgeist des Mittelalters und einen der Neuzeit
zu unterscheiden und jenen in dem Umstand zu sehen, daß der
mittelalterliche Handwerker durch die Verfassung in seiner wirtschaftlichen
 Betätigung gebunden war, diesen darin, daß der Gewerbetreibende
 der Neuzeit sich frei bewegen darf. Aber man
wird dann sofort den Einwand erhalten, daß die Zunftverfassung
das mittelalterliche Wirtschaftsleben nicht unbedingt beherrscht
hat, daß vielmehr noch Raum für eine leidlich freie Bewegung
!) Vgl. übrigens H. Hermelink, Die theologische Fakultät in Tübingen
 1477-1534 (Tübinger Lizentiatenschrift) S. 159.
            
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