Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

4 z; VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus.
den Motivreihen aufsuchen, fordert, daß die Wissenschaft jedwedes
Phänomen als Wirkung der letzten Ursache alles wirtschaftlichen
Geschehens erkläre. Er meint, daß nicht alle Motive in gleicher
Weise berücksichtigt werden könnten, weil sonst das oberste Postulat
 theoretischen Denkens, die Einheitlichkeit der Erklärung, unerfüllt
 bliebe..
Gegen diese Anschauungen hat schon Stammler!?!) eingewandt:
„Lette Ursachen gibt es überhaupt nicht. Das würde gerade dem
Kausalitätsgeseße (das Sombart sonst doch betont) widersprechen,
nach welchem jede Ursache selbst wieder als Wirkung einer andern
Ursache aufzufassen ist.“ Wir fügen hinzu, daß der Historiker unmöglich
 bloß um des vorausgessetzten Postulats der „Einheitlichkeit
 der Erklärung“ willen eine Anzahl von Motiven unter den
Tisch fallen lassen darf. Gewiß trifft er eine Auswahl aus dem
überreichen Stoff. Aber hierfür entscheidet nicht ein solches
Postulat. Die Vereinfachung der Motive, die Sombart vornimmt,
 besteht übrigens zum großen Teil darin, daß er sich auf
die Feststellung massenpsychologischer Vorgänge, gemeinschaftlicher
 Motivenkomplexe beschränkt. Welche Gefahren damit verbunden
 sind, ist auch von Autoren, die von dem Verdacht einer
einseitig individualistischen Gesschichtsauffassung völlig frei Find,
hervorgehoben worden?).
Wenn wir in bezug auf diese Dinge Sombart widersprechen,
so tönnen wir ihm dagegen in einem andern Punkt im wesentlichen
 zustimmen. Mehrfach bereits habe ich auf die dem Historiker
 obliegende Pflicht, die Verfassung der Vergangenheit auf
einen uns verständlichen juristischen Ausdruck zu bringen, hin
gewiesen, auf die Notwendigkeit, daß er nach Klarheit und Bestimmtheit
 der Begriffe überhaupt, nicht bloß der juristischen,
strebes). Ich habe dabei auch schon ältere Äußerungen Sombarts
1) Die Lehre von dem richtigen Rechte S. 611. Vgl. Biermann,
Jahrb. f. Nationalök. 80, 63.
: 2) O. Hintze, H. Z. 78, S. s0 ff.,
3) Vgl. z. B. mein Territorium und Stadt S. A11; m. Deutscher
Staat des Mittelalters I, S. 108. Daselbst habe ich auch Äußerungen
anderer Historiker, die mit mir übereinstimmen, erwähnt. Vgl. meinen

„ZK
            
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