Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

Z34 ll. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
mehr Wert auf Dienste als auf Abgaben legt, während der Grundherr
 die eigene Wirtschaft wenig entwickelt, daher wenig Frondienste
 fordert, deshalb mehr Wert auf Abgaben als auf Dienste
legt. Und hiermit ergibt sich ferner, daß der abhängige Mann
innerhalb der Grundherrschaft sich freier bewegt als innerhalb
der Gutsherrschaft.!)) Da er weniger zu fronen hat, verwendet
er seine wirtschaftliche Kraft selbständiger. Der Grundherrschaft
fehlt die Geschlossenheit der Unternehmung, wie sie uns in der
Gutsherrschaft oder Gutswirtschaft begegnet: das Unternehmertum
 verteilt sich wesentlich auf den Grundherrn und die abhängigen
 Bauern.
Aus dem Gesagten ergibt sich bereits, daß der Besitz eines
Grundherrn zerstückelter Besit ist: er setzt sich aus einer Mehrzahl
 von einzelnen Gütern zusammen. Eine Grundherrschaft
kann eine zusammenhängende Fläche, ein ganzes Dorf umfassen;
aber auch dann besteht sie aus einer Mehrzahl beieinander liegender
 einzelner Gehöfte. Meistens jedoch liegen die zu einer
Grundherrschaft gehörenden Bauerngüter nicht in solcher
Weise beieinander, sondern verteilen sich über mehrere, oft
sehr viele Ortschaften. Der zerstückelte Besiß der Grundherrschaften
 ist meistens zugleich Streubesit. Durch die zerstreute
Lage der Gehöfte, die zu einer Grundherrschaft gehören, wird
der Mangel ihrer Geschlossenheit noch verstärkt.
Für die Überweisung von Land an abhängige Personen zur
Nutzung, mit der Verpflichtung zur Lieferung von Abgaben
oder Leistung von Diensten, werden mannigfaltige Leiheformen
verwendet. Nach dem Bericht des Tacitus haben wir anzunehmen,
 daß die Übertragung von Land an Unfreie mit der
Verpflichtung zur Lieferung bestimmter Abgaben alte germanische
 Sitte gewesen ist. In der fränkischen Zeit begegnen uns
bedeutungsvolle Leihearten, die an römische Formen anknüpfen.
Namentlich ist hier die Precaria zu nennen. Bald erscheinen die
1) Über den Unterschied von Grund- und Gutsherrschaft, den zuerst
 G. F. Knapp anschaulich herausgearbeitet hat, s. m. Abhandlung
„Der Osten und der Westen Deutschlands" in: „Territorium und
Stadt“ S. 1 ff.
            
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