II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte. 59
falles tritt andererseits merkbar in den Beschwerden der aufständischen
Bauern hervor, wobei wir daran erinnern, daß der
Sterbfall vom Gerichtsherrn wie vom Grund- und Leibherrn
verlangt wurde.
VIII.
Um die Schilderung der bäuerlichen Besitzverhältnisse, die
wir im Zusammenhang mit der Darlegung der Obliegenheiten
der abhängigen Leute gegeben häben, zu vervollständigen, soziehen
wir weiter in Betracht, daß sich die großen Kategorien des
Zinsgutes, des bäuerlichen Zinslehens, und der Pacht noch
in außerordentlicher Mannigfaltigkeit gliedern. Wie die Bemessung
der Leistungen, die den Charakter des Besitzes schon stark
bestimmten, so waren ferner auch noch die besondern Bedingungen
des Bessitzrechtes bunter Art. Wenn das Gut des Hörigen,
wie erwähnt, überwiegend sich forterbte, so zeigte das Erbrecht
doch Graduntersschiede. So weit ein solches nicht bestand, konnte
das Gut auf Lebenszeit des Inhabers oder des Grundherrn verliehen
werden. Das nur auf Lebenszeit desEmpfängers verliehene
Gut hieß Falllehen oder Gnadenlehen, weil die Neuverleihung
„aus Gnaden und keines Rechten wegen“"geschah. Es kam auch vor,
daß der Herr das Gut jedes Jahr aufkünden konnte (Verleihung
zu „Herrengunsst“ oder „Freistift"“, von: bestiften . das Gut
beseßen). Es darf vorausgessetzt werden, daß bei diesen ungünstigen
Besitzrechten das Gut doch in der Regel dem bisherigen
Besitzer, beziehungsweise seinem Erben wieder verliehen wurde,
daß somit das tatsächliche Verhältnis bei den Gütern der Hörigen,
wie wir es angenommen haben, mit geringen Ausnahmen die
Vererbung war. Immerhin aber ermöglichten ungünstigere
bäuerliche Besitzrechte dem Grundherrn, bei der neuen Verleihung
Bedingungen zu stellen. Insofern kommen diese rechtlich
nicht erblichen bäuerlichen Güter den Zeitpachtgütern nahe.
Den auf Lebenszeit des Empfängers übertragenen Zinslehen
entsprechen ferner Vitalpachtgüter. Auf der andern Seite
finden die Erbzinsgüter ihre Verwandtschaft in den Erbpachtgütern.
Die einen wie die andern haben oft den besonderen