sie eine Rechtsrevolution darstelle, unterliege keinem
Zweifel, wir wollten die Revolution, aber kraft des
Rechts und Ges etz e s. Er glaubte, daß bei der
großen Masse derer, die sich durch die Boden Verstaatlichung
aus Mangel an Verständnis bedroht glaubten
oder in ihr nur eine Utopie sähen, bei Annahme des Namens
„Bund für deutsches Recht“ alle Bedenken schwinden
würden, schon weil unsere friedlichen Absichten nicht
klarer zum Ausdruck kommen könnten. Der Vorschlag
gefiel Flürscheim so gut, daß er zu seinen Gunsten gern
mit seinem eigenem zurücktreten wollte. Die Verssammlung
hat aber dem Namen „Bund für Bodenbesitzreform“
den Vorzug gegeben.*)
um Vorsitzenden des neuen Vereins ist Dr. med.
3 Heinrich W e h b er g in Düsseldorf, als dessen Stellvertreter
Jan Stoffel gewählt worden. Flürscheim, der
einstimmig zum Vorsitzenden gewählt worden war, hatte
die Wahl in Rücksicht darauf, daß er Jude war, abgelehnt,
weil er nicht wünschte, daß dieser Umstand der Sache schaden
sollte.
Die Angabe des Sohnes Wehbergs in einem dem Andenken
seines Vaters gewidmetem Aufsatz (Bodenreform
1918 S. 49), daß die Ablehnung erfolgt sei, weil Flürscheim
zahlreiche Gegner außerhalb der Bodenreform
hatte, war nicht richtig. Er hat die Wahl nur abgelehnt,
weil ein antisemitisches Blatt schon darauf hingedeutet
hatte, daß auch in dieser Bewegung das Judentum seine
Vertreter an die Spitze zu bekommen trachte. Er nahm
aber die Wahl als Schriftführer an. Zum stellvertretendem
Schriftführer wurde der Schriftsteller Gottfried Stoffers,
Redakteur der Werkmeisterzeitung in Düsseldorf,
zum Schatzmeister J. Schmitt in Bubenheim ernannt.
Als Vertrauensmänner wurden Professor Dr. Ludwig
*) Deutsch Land 1888 S. 193.
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