Metadata: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren. 
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Tarifmässige Benennung 
all ge- 
meiner 
trags- 
masBiger 
Russland. 
‘,s Zoll, sowie ferner jeglicher Art verzinn 
ter und mit Zink und anderen gewöhnlichen 
Metallen überzogener Draht, mit Ausnahme 
des in dem § 168 aufgeführten, Drahtnägel, 
Stifte für Klaviere und Metallsaiten mit den 
Rollen, auf welche sie gewickelt sind, zu 
sammen gewogen, dgl. Drahtseile, Takel 
werk und submarine Kabeltaue aus Draht. 
Anmerkung: Für die Verpackung von Eisen-, Stahl-, 
Kupfer- und Messingdraht, Drahinägeln und anderen im 
g 167 erwähnten Gegenständen werden bei Kisten und 
Fässern 7, bei einfachen Säcken und Matten I und bei 
doppelten 2% vom Zollbetrage in Abzug gebracht. 
Drahtfabrikate jeder Art, sowie Draht, der mit 
Baumwolle, Seide, Leinengarn und Kaut 
schuk übersponnen ist, Carcassen für 
Schirme und Vogelbauer aus Draht: 
1. aus Eisen und Stahl .... 
2. aus Kupfer und Kupferlegirungen 
Nadeln aus Stahl und Eisen: 
1. Näh- und alle anderen Nadeln mit Aus 
nähme der unten genannten . . 
2. Strick-, Pack-, Schnür-, Sattler-, Riemer 
und Segelmachernadeln 
3. Stahlstecknadeln mit Glasknöpfen 
Messerwaare : 
1. mit Einfassung aus ordinären Materialien, 
desgl. Scheeren (mit Ausnahme von Woll- 
scheeren, — § 172), Pincetten und Messer 
klingen, ausgearbeitete u. nicht ausgearbeitete 
2. mit Einfassung aus plattirtem Silber und 
anderen Metallcompositionen, Elfenbein, 
Schildpatt, Perlmutter, sowie aus ordinärem 
Material, aber mit Verzierungen aus Bronze, 
Gold, Silber, Elfenbein, Schildpatt und 
Perlmutter 
3. Taschenmesser für Bauern (Koziki) in Metall 
oder anderer Einfassung aus wohlfeilen 
Materialien 
Anmerkung: MesserwaHre in Kinfasanng aui edlen Me 
tallen unterliegt der Zollgebühr nach dem § 159 Ober 
Gold-, Silber- und Platinaaachen. 
Hieb- und Stosswaffen, Säbelklingen und alle 
anderen Klingen, Handfeuergewehre mit 
allem Zubehör, ausser Windbüchsen, welche 
zur Einfuhr verboten sind 
Anmerkung: Fenergewehre. welche in Kaaten und Fut 
teralen mit Zubehör eingeführt werden, unterliegen der 
Zollgebühr vom Geeammtgewichte der Waare mit Kaaten 
und Zubehör. , 
Sensen und Sicheln, Häckselniesser und Mäher, 
Wollscheeren, Spaten, Schaufeln, Rechen, 
Spitzhacken und Heugabeln , . . . . . 
Eiserne Spaten mit oder ohne hölzernen Stielen 
Anmerkung: Für die Verpackung von Senacn, Sicheln, 
Mäher und Häckselmesser werden bei Kisten und Fässern 
18% vom Zollbetrago in Abzug gebracht. 
Pud I Hubel Kop. i Rubel Kop. 
1 65 
50 
12 — 
1 24 1 — 
6 — 
— 50
	        
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