XXXVIH. Eisen und Eisenwaaren.
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Tarifmässige Benennung
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meiner
trags-
masBiger
Russland.
‘,s Zoll, sowie ferner jeglicher Art verzinn
ter und mit Zink und anderen gewöhnlichen
Metallen überzogener Draht, mit Ausnahme
des in dem § 168 aufgeführten, Drahtnägel,
Stifte für Klaviere und Metallsaiten mit den
Rollen, auf welche sie gewickelt sind, zu
sammen gewogen, dgl. Drahtseile, Takel
werk und submarine Kabeltaue aus Draht.
Anmerkung: Für die Verpackung von Eisen-, Stahl-,
Kupfer- und Messingdraht, Drahinägeln und anderen im
g 167 erwähnten Gegenständen werden bei Kisten und
Fässern 7, bei einfachen Säcken und Matten I und bei
doppelten 2% vom Zollbetrage in Abzug gebracht.
Drahtfabrikate jeder Art, sowie Draht, der mit
Baumwolle, Seide, Leinengarn und Kaut
schuk übersponnen ist, Carcassen für
Schirme und Vogelbauer aus Draht:
1. aus Eisen und Stahl ....
2. aus Kupfer und Kupferlegirungen
Nadeln aus Stahl und Eisen:
1. Näh- und alle anderen Nadeln mit Aus
nähme der unten genannten . .
2. Strick-, Pack-, Schnür-, Sattler-, Riemer
und Segelmachernadeln
3. Stahlstecknadeln mit Glasknöpfen
Messerwaare :
1. mit Einfassung aus ordinären Materialien,
desgl. Scheeren (mit Ausnahme von Woll-
scheeren, — § 172), Pincetten und Messer
klingen, ausgearbeitete u. nicht ausgearbeitete
2. mit Einfassung aus plattirtem Silber und
anderen Metallcompositionen, Elfenbein,
Schildpatt, Perlmutter, sowie aus ordinärem
Material, aber mit Verzierungen aus Bronze,
Gold, Silber, Elfenbein, Schildpatt und
Perlmutter
3. Taschenmesser für Bauern (Koziki) in Metall
oder anderer Einfassung aus wohlfeilen
Materialien
Anmerkung: MesserwaHre in Kinfasanng aui edlen Me
tallen unterliegt der Zollgebühr nach dem § 159 Ober
Gold-, Silber- und Platinaaachen.
Hieb- und Stosswaffen, Säbelklingen und alle
anderen Klingen, Handfeuergewehre mit
allem Zubehör, ausser Windbüchsen, welche
zur Einfuhr verboten sind
Anmerkung: Fenergewehre. welche in Kaaten und Fut
teralen mit Zubehör eingeführt werden, unterliegen der
Zollgebühr vom Geeammtgewichte der Waare mit Kaaten
und Zubehör. ,
Sensen und Sicheln, Häckselniesser und Mäher,
Wollscheeren, Spaten, Schaufeln, Rechen,
Spitzhacken und Heugabeln , . . . . .
Eiserne Spaten mit oder ohne hölzernen Stielen
Anmerkung: Für die Verpackung von Senacn, Sicheln,
Mäher und Häckselmesser werden bei Kisten und Fässern
18% vom Zollbetrago in Abzug gebracht.
Pud I Hubel Kop. i Rubel Kop.
1 65
50
12 —
1 24 1 —
6 —
— 50