Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
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^^haffetten leuten gebuehret kegen den damahligen feind gewehret,
"Vorüber dan nicht weinig gesprmigen U7td vernichtet worden^
90). Bisher war nun angeordnet gewesen, dass das Amt
eine Reihe von Musketen anzuschaflfen und seine Mitglieder
ihnen auszurüsten hatte. Jetzt wurde verfügt, dass Jeder
fiir sein Kriegsgewehr selbst sorgen sollte, und nur den Ärmeren,
ii^ nicht selbst im Stande waren sich eine Waffe anzu-
^chaffen, diese vom Amte gestellt werden sollte. Das ganze Amt
'vurde in 4 Rotten getheilt, an deren Spitze je ein Rottmeister
^^nnd, der sämmtliche Mitglieder im Gebrauche der Waffen unter-
'^^isen und militärisch schulen sollte. Über alle führte ein mili
tärisch besonders veranlagter Genosse, „der kriegsgewehr Auf
dichter“, die Kontrole und hatte namentlich darauf zu achten, dass
^i^ Waffen gut im Stande gehalten wurden. Jährlich zu Johannis
l^nd eine Parade (Musterung) mit Übungen statt, bei der ein von
Stadt dazu verordneter Feldherr sich überzeugte, ob die
^ridWerker mit den Musketen, langen Röhren und Pieken gut
^*^^tigehen wüssten. Für den hierbei an den Tag gelegten Eifer
rhielten sie 2 Tonnen Hier, die eine von den Musterherren,
andere vom Amtsgerichte. Wurden sie aber ausserhalb der
J»tdt dem Feinde entgegengeführt, d. h. vermuthlich zu einem
^klzuge gebraucht, so versprach der Rath einen Sold (Art. 97).
y ^Gben der Bereitwilligkeit sich in Zeiten der Kriegsgefahr zur
erfugung zu stellen, mussten die Mitglieder auch bei Feuerschäden
' ^ Dienste anbieten und wöchentlich die Feuerwachen beziehen
96).
Noch mehr als schon im Schrägen von 1544 ist die Regelung
gesellschaftlichen Beziehung zurückgetreten. Von Tänzen und
. ^^^^rkeiten, von Schmäusen und fröhlichen Vereinigungen, ist
die Rede, und die Zeit war in der That wenig dazu angethan
dergleichen zu denken. Die Bestimmung, dass Nothleidenden
. ^ ^Drien geholfen werden sollte, wurde schon erwähnt, indem
I'heil der Monatsgelder (Art. 87) zu diesem Zwecke ausersehen
Auch blieb es dabei, dass an den Beerdigungen eines
g '^^smitgliedes oder dessen Angehörigen sich Alle betheiligen
Der Sarg wurde von den Genossen getragen, und die
s¡ folgten als Leidtragende (Art. kx)—102). Doch machten
hier die Schrecken der 1621—22 überstandenen Pest oder
L2!!^¡^Gj^gel^nd. Denn es wurde bestimmt, dass für den Fall des
Bodeckers Chronik, ed. Napiersky, S. 86 - 93.