rückgegeben werden und zwar ohne jede Enischädigung, einer-
lei ob der heutige Besiter ehrlich für sein Land gezahlt hat
oder nicht, und wenn auch der Staat seit vielen Geschlechtern
selbst daran schuld ist, daß ein Unrecht verübt worden. Und
der Mann, der hier dem Prinzip jede Rücksicht opferte, bringt
dann im gleichem Buch den Vorschlag, aus Opportunitätrück-
sichten den Boden im Privatbesitß zu belassen und nur die
Grundrente wegzusteuern." (GS. 2.)
Es scheint mir, daß die Lösung dieses Rätsels nicht
so schwierig war, wie Flürscheim angenommen hat. Flür-
scheim wollte die Grundbesitzer entschädigen, weil sie nach
seinen Vorschlägen ihre B es itz rechte aufgeben sollten.
George wollte die Grundeigentümer nicht entschädigen,
weil er von ihnen nur eine Steuer erheben wollte.
Sein Unrecht hat nur darin bestanden, daß er in der Be-
steuerung über die zulässigen Grenzen hinausgehen
wollte. Bleibt sie begrenzt, wie es die deutschen Boden-
reformer verlangen, so wird auch von uns jede Entschä-
digung abgelehnt. Wird aber zu bestimmten Zwecken die
volle Abtretung des Eigentums beansprucht, so muß nach
unserer Überzeugung volle Entschädigung gewährt
werden.
Tlürscheim hat sich dann mit den deutschen Bodenre-
Esso in der auf Seite 113 erwähnten Weise aus-
einandergesetzt. Er hat gefunden, daß unter der Klein-
arbeit des Tages bei uns das große Ziel zu sehr in den
Hintergrund gedrängt worden sei. Halbe Maßregel seien
oft schlimmer als gar keine (S. 4):
„Das große soziale Problem, besteht in der Frage, warum
eine zunehmende Anzahl von Produzenten Bedarf und Luxus-
artikel entbehren müssen, obgleich sie fähig und und mehr als
willig sind, solche für einander zu erstellen, und welches die
Hindernisse sind, die sich der Ausübung ihrer Produktivkraft
entgegenstellen, Hindernisse, die mit der Zunahme dieser
Produktivkraft sich vergrößern." (S. 10.)
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