Full text: Nationale Bodenreform

rückgegeben werden und zwar ohne jede Enischädigung, einer- 
lei ob der heutige Besiter ehrlich für sein Land gezahlt hat 
oder nicht, und wenn auch der Staat seit vielen Geschlechtern 
selbst daran schuld ist, daß ein Unrecht verübt worden. Und 
der Mann, der hier dem Prinzip jede Rücksicht opferte, bringt 
dann im gleichem Buch den Vorschlag, aus Opportunitätrück- 
sichten den Boden im Privatbesitß zu belassen und nur die 
Grundrente wegzusteuern." (GS. 2.) 
Es scheint mir, daß die Lösung dieses Rätsels nicht 
so schwierig war, wie Flürscheim angenommen hat. Flür- 
scheim wollte die Grundbesitzer entschädigen, weil sie nach 
seinen Vorschlägen ihre B es itz rechte aufgeben sollten. 
George wollte die Grundeigentümer nicht entschädigen, 
weil er von ihnen nur eine Steuer erheben wollte. 
Sein Unrecht hat nur darin bestanden, daß er in der Be- 
steuerung über die zulässigen Grenzen hinausgehen 
wollte. Bleibt sie begrenzt, wie es die deutschen Boden- 
reformer verlangen, so wird auch von uns jede Entschä- 
digung abgelehnt. Wird aber zu bestimmten Zwecken die 
volle Abtretung des Eigentums beansprucht, so muß nach 
unserer Überzeugung volle Entschädigung gewährt 
werden. 
Tlürscheim hat sich dann mit den deutschen Bodenre- 
Esso in der auf Seite 113 erwähnten Weise aus- 
einandergesetzt. Er hat gefunden, daß unter der Klein- 
arbeit des Tages bei uns das große Ziel zu sehr in den 
Hintergrund gedrängt worden sei. Halbe Maßregel seien 
oft schlimmer als gar keine (S. 4): 
„Das große soziale Problem, besteht in der Frage, warum 
eine zunehmende Anzahl von Produzenten Bedarf und Luxus- 
artikel entbehren müssen, obgleich sie fähig und und mehr als 
willig sind, solche für einander zu erstellen, und welches die 
Hindernisse sind, die sich der Ausübung ihrer Produktivkraft 
entgegenstellen, Hindernisse, die mit der Zunahme dieser 
Produktivkraft sich vergrößern." (S. 10.) 
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