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Das beträchtliche Defizit der Nachkriegsetats hatte die Staatsverschuldung von Jahr zu Jahr ansteigen
lassen. Die belgische Staatsschuld, die sich bei Ausbruch des Krieges auf 4,98 Milliarden fr. belief, er-
reichte!)
am 31. Dezember 1920 ......... 29,3 Milliarden fr.
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> 30. September 1925°) ........ 58,1
230. Oktober 1926%) ........ 57,2
Vor dem Kriege handelte es sich vorwiegend um inländische langfristige Verschuldung; das ausländische
Kapital wurde zum ersten Male im März 1914 an einer belgischen Staatsanleihe von 12 Millionen £ interes-
siert; am 15. August 1914 betrug bei einer Gesamtschuld von 4982 Millionen fr. die schwebende Ver-
schuldung 504 Millionen fr. Dieses Verhältnis ist durch Kriegs- und Nachkriegswirtschaft völlig ver-
schoben worden. Am 30. September 1925 entfielen von 58,1 Milliarden fr, Gesamtschuld 26,2 Milliarden fr.
auf ausländische Verschuldung, die unfundierten Schulden betrugen 16,8 Milliarden fr., einschließlich des
Vorschusses, den die Banque Nationale dem Staate 1919 für Zwecke der Währungsregulierung gewährt hatte.
Es war dem Staate zwar gelungen, bis 1925 das nicht zu vermeidende Defizit des Budgets durch Anleihen
und kurzfristige Kredite zu decken, doch mußte sich diese Finanzierungsmethode rächen, sobald die
Termine der kurzfristigen Kredite abgelaufen waren.
Die »Schwebende Schuld« bedeutete wegen ihres verhältnismäßig großen Umfanges eine dauernde Ge-
Jährdung der Finanzlage. Solange die Kaufkraft der Währung nicht wesentlich sank, machten die
Fälligkeitstermine der Schatzwechsel keine besonderen Schwierigkeiten. In dem Augenblick aber, in dem
nach den Schwankungen der letzten Jahre Wechselkurse und Preise erneut anzogen, also etwa von Mitte
1925 an, wurde das Mißtrauen der Schatzwechselinhaber wieder wach. Die Schwierigkeiten der Schatzwechsel-
erneuerung nahmen von Termin zu Termin zu. Zu Beginn des Jahres 1926 war es nicht mehr möglich,
so viel Schatzwechsel unterzubringen, wie zur Kinlösung präsentiert wurden. ‘ Es wurde daher versucht,
durch besonders günstige Verzinsung den Anreiz zum Kauf von Schatzscheinen zu erhöhen, wobei vor
allem an die großen Kreditinstitute gedacht wurde, Außerdem wurden für 35 Millionen Dollar Schatz-
scheine im Auslande untergebracht. Als auch diese, wie sich herausstellte, geringen Möglichkeiten er-
schöpft waren, wurde zunächst die Banque Nationale in Anspruch genommen; da diese sich aber auf die
Dauer weigerte, den Ansprüchen des Staates Genüge zu tun, wurde die Bildung eines Großbankkonsor-
tiums propagiert, das eine halbe Milliarde Schatzscheine übernehmen sollte. Dieser Plan scheiterte am
Widerstande der interessierten Institute. Damit blieb als letzter Ausweg die gesetzliche Erhöhung des
Vorschusses der Notenbank an den Staat. Dieser belief sich am 31. Dezember 1924 auf 5,2 Milliarden fr.,
nachdem von 1919 an 600 Millionen fr. des Vorschusses getilgt waren, den die Bank dem Staate zum Zwecke
der Einziehung der in Belgien umlaufenden deutschen Noten gewährt hatte. Die Höhe des gesetzlichen
Vorschusses der Zentralbank wurde zunächst auf den ursprünglichen Betrag von 5,8 Milliarden fr. erhöht,
daneben aber die Bestimmung getroffen, daß die Notenbank bis zu 1,5 Milliarden fr. für Einlösung von
Schatzwechseln vorzuschießen hätte. Der Gesamtvorschuß, der sich schon am 30. September 1925 auf
5 680 Millionen fr. belaufen hatte, stieg indessen bis zum Herbst 1926 auf 6705 Millionen fr,
Bei all diesen Versuchen, die Schwierigkeiten der Situation des Schatzamtes zu beheben, konnte es sich
nur um Notmaßnahmen handeln. Der Verlauf des Jahres 1925 hatte die N otwendigkeit einer neuen Finanz-
reform erwiesen. Diese stand vor der Aufgabe, die Konversion der kurzfristigen Schuld und damit die Be-
seitigung der Inflationsgefahr sowie die Anpassung der Steuersätze an die veränderten Kaufkraftverhält-
nisse durchzuführen. Hierdurch hoffte man die Stabilisierung des Frankkurses und damit die notwendige
Stetigkeit für die Finanzpolitik zu erreichen.
Der erste Sanierungsplan wurde Ende 1925 durch das Ministerium Poullet ausgearbeitet; die wichtigsten
Punkte waren Stabilisierung der Währung mit ausländischer Hilfe und Ausbau des Steuersystems. Das
Reformprogramm kam indessen nicht zur Auswirkung, da die Stabilisierung infolge des Fehlens auslän-
discher Hilfe mißlang, Das Ausland stand den belgischen Verhältnissen um so skeptischer gegenüber, als
die Frage der Konversion der schwebenden, Schuld in dem Sanierungsplane nicht endgültig gelöst war.
Das Ministerium Poullet kam durch diesen offenbaren Mißerfolg zu Fall, und unter fortdauernd schwierigen
V erhältnissen übernahm im Mai 1926 das Ministerium Jaspar die Aufgabe der Sanierung, die es zu einer
zewissen Lösung brachte.
2) Jouvet, a.a. 0.
2) Houtart, a.a.0
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