Full text: Nationale Bodenreform

v. Schmoller hat in einer Anmerkung hervorgehoben, daß 
er keinen Anstand nehme, meine Arbeit zu veröffent- 
lichen, weil darin einer der wundesten Punkte des groß- 
städtischen Baugeschäfts mit Sachkenntnis dargelegt 
werde. Er wolle sich aber nicht mit allen Ausführungen 
und Argumenten des Verfassers identifizieren. 
In meiner Abhandlung war gessagt worden, daß es 
sich um eine Frage von höchster politischer und volkswirt- 
schaftlicher Bedeutung handele. Ich habe die Rechtlosig- 
keit der Handwerker geschildert und habe gefragt, ob die- 
ser Zustand im Bürgerlichen Gesetzbuch verewigt werden 
solle? Ob die Schädigung der wirtschaftlich schwachen 
durch die wirtschaftlich starken, die Schädigung der Ar- 
beiter, die die Bauten ausführen durch die Kapitalisten, 
die sie beleihen, als dauernde Institution in unser Recht 
aufgenommen werden und dadurch eine neue Scheide- 
wand zwischen dem lebendigem Rechtsgefühl des Volkes 
und dem geschriebenem Rechte des Bürgerlichen Gesetz- 
buches errichtet werden solle (S. 278). Ich habe verlangt, 
daß den Baustellenhändlern ein Pfandobjekt genommen 
werde, das sie nicht hatten, als sie die leere Baustelle be- 
liehen. Ich verlangte strengere Bauordnungen für die 
städtischen Außenbezirke mit Beschränkungen für die 
Höhe und den Umfang der Gebäude. Eine Besteuerung 
der brachliegenden Baustellen, die den Besitzern Mil- 
lionen einbrächten und doch als ertraglos durch die 
Grundsteuer hindurchschlüpften. Ferner eine beträcht- 
liche Erweiterung des Enteignungrechtes und die Grün- 
dung von Stadterweiterungfonds, um zu dem entsschei- 
dendem Schritt zu gelangen: Der Kommunalisierung 
des Bodens (S. 285.) Der Vorbehalt, den der Heraus- 
geber gemacht hatte, war hiernach verständlich. J< war 
aber froh, zum Worte gekommen zu sein, und ich hatte alle 
Ursache, ihm dankbar zu sein. 
E. 
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