v. Schmoller hat in einer Anmerkung hervorgehoben, daß
er keinen Anstand nehme, meine Arbeit zu veröffent-
lichen, weil darin einer der wundesten Punkte des groß-
städtischen Baugeschäfts mit Sachkenntnis dargelegt
werde. Er wolle sich aber nicht mit allen Ausführungen
und Argumenten des Verfassers identifizieren.
In meiner Abhandlung war gessagt worden, daß es
sich um eine Frage von höchster politischer und volkswirt-
schaftlicher Bedeutung handele. Ich habe die Rechtlosig-
keit der Handwerker geschildert und habe gefragt, ob die-
ser Zustand im Bürgerlichen Gesetzbuch verewigt werden
solle? Ob die Schädigung der wirtschaftlich schwachen
durch die wirtschaftlich starken, die Schädigung der Ar-
beiter, die die Bauten ausführen durch die Kapitalisten,
die sie beleihen, als dauernde Institution in unser Recht
aufgenommen werden und dadurch eine neue Scheide-
wand zwischen dem lebendigem Rechtsgefühl des Volkes
und dem geschriebenem Rechte des Bürgerlichen Gesetz-
buches errichtet werden solle (S. 278). Ich habe verlangt,
daß den Baustellenhändlern ein Pfandobjekt genommen
werde, das sie nicht hatten, als sie die leere Baustelle be-
liehen. Ich verlangte strengere Bauordnungen für die
städtischen Außenbezirke mit Beschränkungen für die
Höhe und den Umfang der Gebäude. Eine Besteuerung
der brachliegenden Baustellen, die den Besitzern Mil-
lionen einbrächten und doch als ertraglos durch die
Grundsteuer hindurchschlüpften. Ferner eine beträcht-
liche Erweiterung des Enteignungrechtes und die Grün-
dung von Stadterweiterungfonds, um zu dem entsschei-
dendem Schritt zu gelangen: Der Kommunalisierung
des Bodens (S. 285.) Der Vorbehalt, den der Heraus-
geber gemacht hatte, war hiernach verständlich. J< war
aber froh, zum Worte gekommen zu sein, und ich hatte alle
Ursache, ihm dankbar zu sein.
E.
172