v. Schmoller hat in einer Anmerkung hervorgehoben, daß
er keinen Anstand nehme, meine Arbeit zu veröffentlichen,
weil darin einer der wundesten Punkte des großstädtischen
Baugeschäfts mit Sachkenntnis dargelegt
werde. Er wolle sich aber nicht mit allen Ausführungen
und Argumenten des Verfassers identifizieren.
In meiner Abhandlung war gessagt worden, daß es
sich um eine Frage von höchster politischer und volkswirtschaftlicher
Bedeutung handele. Ich habe die Rechtlosigkeit
der Handwerker geschildert und habe gefragt, ob dieser
Zustand im Bürgerlichen Gesetzbuch verewigt werden
solle? Ob die Schädigung der wirtschaftlich schwachen
durch die wirtschaftlich starken, die Schädigung der Arbeiter,
die die Bauten ausführen durch die Kapitalisten,
die sie beleihen, als dauernde Institution in unser Recht
aufgenommen werden und dadurch eine neue Scheidewand
zwischen dem lebendigem Rechtsgefühl des Volkes
und dem geschriebenem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches
errichtet werden solle (S. 278). Ich habe verlangt,
daß den Baustellenhändlern ein Pfandobjekt genommen
werde, das sie nicht hatten, als sie die leere Baustelle beliehen.
Ich verlangte strengere Bauordnungen für die
städtischen Außenbezirke mit Beschränkungen für die
Höhe und den Umfang der Gebäude. Eine Besteuerung
der brachliegenden Baustellen, die den Besitzern Millionen
einbrächten und doch als ertraglos durch die
Grundsteuer hindurchschlüpften. Ferner eine beträchtliche
Erweiterung des Enteignungrechtes und die Gründung
von Stadterweiterungfonds, um zu dem entsscheidendem
Schritt zu gelangen: Der Kommunalisierung
des Bodens (S. 285.) Der Vorbehalt, den der Herausgeber
gemacht hatte, war hiernach verständlich. J< war
aber froh, zum Worte gekommen zu sein, und ich hatte alle
Ursache, ihm dankbar zu sein.
E.
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