wo die Wertsteigerung ohne zutun des Besitzers geschehe
(S. 36 und 37). Er beklagte die Herabwürdigung
des vaterländisschen Grund und Bodens zur Handelsware
(S. 53). Alljährlich 3 Milliarden Mark zu erarbeiten,
um für 75 Milliarden Hypothekenschulden die Zinsen
zahlen zu können, das werde auch der fleißigsten Nation
sauer.
Fritsch verlangte, daß bei einem HZinsfuß von 4 oder
ß v. H. jährlich mindestens 1 v. H. als Tilgung von der
Schuldsumme abzuschreiben seien, sodaß jede Grundschuld
spätestens in 100 Jahren gelöscht wäre (S. 55). Er untersuchte
den Ursprung der Bodenreformideen, wobei er
Theodor Stamm und Ottomar Beta das Verdienst zuwies,
als ersste tätig gewesen zu sein (S. 73).
Henry George ist von ihm mit wenig Wohlwollen behandelt
worden. Er hat die Behauptung Stamms, daß
George nur seine Ideen ins amerikanische übertragen
habe, für richtig gehalten, hat aber an beiden getadelt,
daß sie den Zusammenhang des beleihenden Kapitals mit
dem Grundbesitz nicht genügend beachtet hatten. Wenn
man von der Bereicherung der Grundbesitzer durch die gesteigerten
Bodenwerte spreche, so könne man leicht an die
falsche Tür geraten. Der Grundbesitzer sei oft nur nomineller
Eigentümer und der Renteneinstreicher sei ge-[rs
der Hypothekeninhaber als Kapitalist (S. 76
nd 77).
Mit Recht hat Fritsch einen Widerspruch darin gefunden,
daß George ersst in der Anerkennung des Besitzrechtes
einzelner am Grund und Boden die Leugnung
der natürlichen Rechte anderer Menschen sah und dann
dieses Besitzrecht doch dem einzelnen zugestehen wollte
(S. 143-149). Es war aber nicht zu billigen, daß er deswegen
George einen Phantasten (S. 49), und wegen seines
Vorschlages die Rente zu enteignen sogar einen pfiffigen
Amerikaner (S. 143) gesscholten hat, dessen Vorschläge
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