teilen frei gehalten. Sein eintreten für soziale Refor-
men ist aber der damals herrschenden Freihandelschule
gegenüber, die davon wenig oder gar nichts wissen wollte,
eine befreiende Tat gewesen, und das Aufsehen, das sein
Buch erregt hat, ist gerechtfertigt gewesen. In den letzten
Abschnitten des Buches hat Lange seine Ansichten über
die Frage des Eigentums, des Erbrechts und der Boden-
werte ausgesprochen. Er hat die schwindelhafte Höhe
der Spekulationen in Mietkasernen und Baustellen in
Berlin beklagt, wo damals ein zehntel der Bevölkerung
in Kellern wohnte (S. 192). Er hat auf den kolosssalen
Einfluß hingewiesen, den das Eigentum und besonders
das Recht an Grund und Boden auf das Verhältnis
zwischen Kapital und Arbeit ausübe (S. 242). Lange
war der Ansicht, daß ein einzelnes Recht gegen das allge-
meine Rechtbewußtsein nicht fortbestehen könne (S. 283).
Er hat aber vor leichtfertigen Lösungversuchen gewarnt:
Auf dem Papier ließen sich alle sozialen Probleme lösen
(S. 294). Es könnte sich nur darum handeln, gewisse Ge-
biete des sozialen Lebens der privatrechtlichen Verfügung
zu entziehen und dem öf f ent l i h em R e < t zu un-
terstellen (S. 296).
fs folgt eine kurze Erörterung der Grundrente
worunter man nach ihm zuerst eine Abgabe an den
Lehnherrn für die Benutzung des Bodens verstanden hat.
Später hat man alles sso genannt, was ein Pächter für die
Benutzung eines Stücks Land an den Eigentümer zahlen
mußte. Bisweilen auch nicht ablösbare Abgaben, die
der Eigentümer an irgend einen dritten zahlen mußte
(S. 298). Als die Wissenschaft angefangen hat, sich mit
der Grundrente zu beschäftigen, hat man erklärt, daß sie
ein Entgelt für die ur spr ün g lichen Pro duktiv-
kräfte d e s B o d en s sei. Durch die britische Na-
tionalökonomie, hauptsächlich durch David Ricardo
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