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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit.
dem des Publikums entgegen, während jene die allgemeinste Form der
Vergesellschaftung ist, die man sich vorstellen kann, da alle Menschen
nur eine Eigenschaft gemeinsam haben, nämlich, Konsumenten zu sein.
§ 3. Die praktische Anwendung der solidaristischen
Lehren 1 ).
Es gibt keine klar umrissene solidaristische Schule in dem Sinne,
wie wir von einer historischen oder liberalen oder marxistischen Schule
gesprochen haben. Der Solidarismus ist vielmehr ein Banner, das von
den verschiedensten Schulen aufgepflanzt worden ist und dazu dient,
oft recht auseinanderstrebende Richtungen zu rechtfertigen. Und dann
steht er, wie wir schon gesagt haben, mehr im Dienste einer politischen
Partei, der der Radikalsozialisten, als in dem einer doktrinären Schule.
Aber hinter ihm stand auch die interventionistische Schule oder der
Staatssozialismus. Alle sozial-politischen Gesetze dieser letzten 20 Jahre,
und die, deren Durchführung bevorsteht — wie Reglementierung der
Arbeit, Hygiene der Werkstätten und der Städte, sanitäre und Schutzgesetze
gegen ansteckende Krankheiten, Unfall- und Altersversicherung
der Arbeiter, obligatorische Unterstützung der Kranken und Altersschwachen
2 ), Organisation der Gesellschaften zu gegenseitiger Hilfe,
der landwirtschaftlichen Kreditkassen, Erbauung billiger Wohnhäuser
und Einrichtungen von Schulküchen für Schulkinder; Unterstützung
aller dieser Assoziationen — und — zur Zahlung dieser Unterstützungen —o
*) Siehe eine Sammlung Von Vorträgen verschiedener Verfasser unter dem Titel 1
Les applications sociales de la Solidaritö, 1904.
2 ) Diese Unterstützungsgesetze sind die bemerkenswertesten praktischen Kundgebungen
der solidaristischen Bewegung. Sie stellen in Frankreich eine neue Tatsache
vor, denn bis dahin war die Unterstützung von seiten des Staates, der Departements
und der Gemeinden rein fakultativ (ausgenommen in einigen besonderen Fällen: verlassene
Kinder und Geisteskranke). Um nur die wichtigsten, und zwar nur für FranK"
reich anzuführen: Das Gesetz Vom 15. Juli 1893 hat in den Gemeinden die Unterstützung
aller bedürftigen Kranken in der Form ärztlichen Beistandes obligatorisch gemacht;
das Gesetz vom 14. Juli 1905 hat dieses Recht auf alle Invaliden und Kranken V°
70 Jahren unter der Form von Altersrenten ausgedehnt, deren Betrag je nach u e
Orten wechselt; — endlich hat das Gesetz vom 5. April 1910 allen Arbeitern im An
von 60 Jahren eine Pension zugesichert, deren Lasten zwischen den Arbeitgebern, <*«
Staat und den Arbeitern selbst verteilt sind. Man muß hierin eine Zahlung sehen,
die gegenwärtige Generation den Überlebenden der vorhergehenden macht. ^ r
Diese Unterstützung hat ganz den Charakter der sozialen Schuld, wie sie m
Theorie des Quasi-Kontraktes begründet ist, denn einerseits stellt sie, je nac ^ a ,„ a t
betreffenden Fall, eine Verpflichtung für die Gemeinde, das Departement, den 8 ^
oder die Arbeitgeber vor, und zwar in Verhältnissen, die durch das Gesetz festge se
sind, eine Verpflichtung, der sie sich nicht entziehen können, — und auf der an
Seite hat der Nutznießer genau wie ein Gläubiger einen Rechtsanspruch.