Full text: Nationale Bodenreform

Dr. Friedrich Na u m a n n (gest. 24. August 1919) hat 
in der Hilfe Nr. 15 vom 16. April 1905 bei Besprechung 
meiner Abhandlung gesagt, daß ein gewisser Umformung- 
prozeß im geistigem Gehalt der Bodenreform vor sich 
gehe. Nicht als ob das Wesen der Bodenreform selber 
sich änderte, aber die Ausdruckweise wandele sich. Die 
allgemeine Theoretisiererei über ein ewiges Anrecht aller 
Menschen auf den Mutterboden verschwinde und mache 
einer gründlichen Darstellung der Wirklichkeit und ihrer 
Nöte Platz. In der Bodenreform hätten die Revisionisten 
über die Theoretiker gesiegt. Mit der Herausgabe der 
Vierteljahresschrift erhebe sich die Bodenreform zur Höhe 
einer Bewegung, die es wage, einen wissenschaftlich durch- 
gearbeiteten Hintergrund zu besitzen. 
Naumann hat gefunden, daß die von mir gewonnenen 
Zahlen typisch seien. Es bestehe große Wahrscheinlichkeit, 
daß nicht nur bei mir, sondern überhaupt die Entwicklung 
so verlaufe, daß die schneller steigenden Einkommen der 
Geschäftbeamten und des Unternehmers die Erhöhung 
der Mieten ohne besondere Schwierigkeiten überwinden, 
daß aber der Arbeiter bei langsam steigendem Einkommen 
einen immer höheren Bruchteil seiner Arbeit auf die 
Wohnung verwenden müsssse. Der Aufstieg der Löhne an 
sich sei solange eine Sache von zweifelhaftem Werte, als 
es dem Grund- und Hausbesitzertum gelinge, sich in den 
Besitz der Lohnerhöhung zu setzen. Neben der Lohnbewe- 
gung müsse eine bo d enr e former i sch e Tätigkeit ein- 
hergehen. Bemerkensert fand er, daß die Summen des 
Aufwandes für Mieten und für direkte Steuern zusam- 
men für alle drei Gruppen gleich hoch seien. Beides zu- 
sammen habe bei den Arbeitern 16,99 v. H., bei den Be- 
amten 17,07 v. H. und beim Unternehmer 17,42 v. H. be- 
tragen. Die Steuerkraft der Arbeiter und Beamten 
werde dadurch lahm gelegt, daß sie unter der Privat- 
steuer der steigenden Bodenrente leiden. Der Grund- 
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