den Ort gewählt hat, an dem er sein Gewerbe mit Erfolg
betreiben will.
Auch den Einwand, daß zu derartigen Unternehmun-
gen in der Regel eine Konzession der Behörden erforder-
lich gewesen ist, kann ich nicht gelten lasssen. Eine Kon-
zession ist in den meisten Fällen nichts anderes als die
Erlaubnis, unter gewissen Bedingungen auf eigene Ge-
fahr etwas zu unternehmen. Die Grundrente wird aller-
dings schon infolge dieser Erlaubnis steigen. Ob es dabei
bleibt, wird aber davon abhängen, ob jemand von der
Konzession Gebrauch machen wird. Man hat versucht, in
Fällen, in denen die Erhöhung der Grundrente durch die
Eigentümer nicht bestritten werden konnte, ihre Tätigkeit
als Eigentümer von ihrer Tätigkeit als Unternehmer zu
trennen. Ich kann auch dieser Trennung einer Person
in zwei Hälften, von denen die eine etwas unternimmt
und die andere den unverdienten Grundrentenzuwachs
einstreicht, keine Bedeutung beimessen. Die eine Hälfte
würde nichts unternehmen, wenn nicht die andere Hälfte
davon Nutzen erwarten dürfte. Der Einwand, daß auch
gepachteter Boden kultiviert oder Häuser darauf errichtet
werden, scheint ebensowenig stichhaltig zu sein, denn man
wird das nur tun, wenn die Pachtsummen begrenzt sind,
also die Möglichkeit gewähren, höhere Einnahmen zu er-
zielen. Eigentümer, die sich vorbehalten wollten, das
Pachtgeld jederzeit so zu erhöhen, daß ihnen alle Mehr-
erträge zufallen, werden keine Pächter finden.
ugeben kann man dagegen, daß Fabriken gewöhnlich
3 nicht in der Absicht errichtet werden, die erhöhte
Grundrente einzuheimsen. Wer Fabriken errichtet, will
nicht in Bodenwerten spekulieren, sondern seine Erzeug-
nisse verwerten. Geht er in einen Vorort, so geschieht es
in den meisten Fällen um billiger zu produzieren, d. h.,
sich der höheren Grundrente in der Stadt zu entziehen.
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