darf deshalb bei einer Darstellung der Anfänge
der deutschen Bodenreformbewegung nicht ungenannt
bleiben.
Adolph Wagner.
V? Marx und Lange beeinflußt, hat im September
1869 der vierte Kongreß des sozialdemokratisschen in-
ternationalen Arbeiterbundes in Basel neben anderen Be-
schlüssen solche über die Abschaffung des Privateigentums
am Grund und Boden und des Erbrechts gefaßt. Die
Verhandlungen, die Besschlüssen von solcher Tragweite
vorangegangen sind, sollen nach der Ansicht eines fach-
kundigen Beurteilers der Bedeutung der Frage wenig
entsprochen haben. Man hat sich in Basel damit begnügt
zu sagen, daß die unermeßlichen übelstände des Privat-
eigentums am Boden den Parteigenossen so allbekannt
seien, daß man über diesen Punkt hinweggehen könne.
Auch über die nicht ganz einfache Frage, wie man die
Sache ausführen wolle, hat die Versammlung ssich leicht
hinweggesetzt. Ein Redner hat gesagt:
„sobald die Gemeinschaftlichkeit einmal bestimmt sei, werde
sich alles andere schon machen.“
Große Sorge um diesen immerhin nicht unwichtigen
Punkt hat man sich in Basel nicht gemacht.
Der berühmte Nationalökonom Professor Dr. Adolph
Wagner, geb. 25. März 1835 in Erlangen, dem wir
diese Mitteilungen verdanken, hat in einer Abhandlung,
die unter dem Titel: „Die Abschaffung des privaten
Grundeigentums“ (Leipzig 1870) erschienen ist und unter
den frühesten Beiträgen zur Frage des Bodeneigentums
einen hervorragenden Platz einnimmt, zu diesen Be-
schlüssen Stellung genommen. Er hat in dieser Abhand-
lung den Nachweis geliefert, daß der Boden keineswegs,
wie es im Genfer Manifest der Sozialdemokratie hieß,
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