Full text: Nationale Bodenreform

haben verlangt, daß die Grundsteuer nur vom „nacktem“ 
Boden erhoben werden soll. Die Gebäude sollen von der 
Steuer befreit bleiben. Ein großer Teil der Hausbesitzer 
würde dadurch entlastet werden. Bei Häusern mit kleinen 
Wohnungen ist der Wert der Gebäude gewöhnlich größer 
als der des Grund und Bodens, der allein zur Steuer 
herangezogen werden soll. Die Besitzer hätten mithin er- 
heblich weniger zu zahlen als bisher. Dafür würden Ge- 
schäfthäuser, Warenhäuser und Banken, sowie Häuser mit 
herrschaftlichen Wohnungen verhältnismäßig stärker be- 
steuert werden, weil bei ihnen der Baugrund wegen der 
bevorzugten Lage zumeist noch mehr kostet als die Ge- 
bäude. 
Grundrente und Bocenwerte. 
(F? ist sonderbar, daß in der Bodenreform Literatur nie 
der Versuch gemacht worden ist, näher darauf einzu- 
gehen, wie sich die Grundrente zum gemeinem Wert des 
Grund und Bodens verhält. Auch an dieser Stelle tritt 
das fehlen von theoretischen Untersuchungen auffällig 
zutage. Henry George hat in seinem Hauptwerk ausge- 
führt, daß 
das Produkt ~ Grundrente + Lohn + Zins 
sei und er hat daraus geschlossen, daß die Löhne und 
Zinsen nicht von dem Produkt der Arbeit und des Kapi- 
tals abhängen, sondern 
von dem, was übrig bleibt, nachdem die 
Grundrente vorabgenommen isst.*) 
Das geht aus seiner Prämisse nicht unmittelbar her- 
vor, ist aber trotzdem richtig. 
Michael Flürscheim hat als einen der wichtigsten einer 
wahren Nationalökonomie den Satz angesehen, daß 
*) YVeral. S. 47. 
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