haben verlangt, daß die Grundsteuer nur vom „nacktem“
Boden erhoben werden soll. Die Gebäude sollen von der
Steuer befreit bleiben. Ein großer Teil der Hausbesitzer
würde dadurch entlastet werden. Bei Häusern mit kleinen
Wohnungen ist der Wert der Gebäude gewöhnlich größer
als der des Grund und Bodens, der allein zur Steuer
herangezogen werden soll. Die Besitzer hätten mithin er-
heblich weniger zu zahlen als bisher. Dafür würden Ge-
schäfthäuser, Warenhäuser und Banken, sowie Häuser mit
herrschaftlichen Wohnungen verhältnismäßig stärker be-
steuert werden, weil bei ihnen der Baugrund wegen der
bevorzugten Lage zumeist noch mehr kostet als die Ge-
bäude.
Grundrente und Bocenwerte.
(F? ist sonderbar, daß in der Bodenreform Literatur nie
der Versuch gemacht worden ist, näher darauf einzu-
gehen, wie sich die Grundrente zum gemeinem Wert des
Grund und Bodens verhält. Auch an dieser Stelle tritt
das fehlen von theoretischen Untersuchungen auffällig
zutage. Henry George hat in seinem Hauptwerk ausge-
führt, daß
das Produkt ~ Grundrente + Lohn + Zins
sei und er hat daraus geschlossen, daß die Löhne und
Zinsen nicht von dem Produkt der Arbeit und des Kapi-
tals abhängen, sondern
von dem, was übrig bleibt, nachdem die
Grundrente vorabgenommen isst.*)
Das geht aus seiner Prämisse nicht unmittelbar her-
vor, ist aber trotzdem richtig.
Michael Flürscheim hat als einen der wichtigsten einer
wahren Nationalökonomie den Satz angesehen, daß
*) YVeral. S. 47.
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