die Grundrente die Mutter de s Kapitalzinses
ist und hat behauptet, daß die in d ir e k t e Einwirkung
des privaten Bodeneigentums als Schöpfer des Zinses
weit wichtiger als die d ir e k t e sei.*)
Ich will diesen beiden bodenreformerischen Lehrssätzen,
die ich als richtig anerkenne, einen dritten hinzufügen,
von dem ich hoffe, daß er ebenso richtig ist, wie die beiden
anderen und einiger Beachtung wert sein möge. Mein
Sat; bezieht sich auf das Verhältnis der Grundwerte zum
Zins und soll lauten:
Der Grundwert #fteigt und feliüllt
umgekehrt zum HZins.
Ich will durch diesen Satz auf den engen Zusammenhang
hindeuten, der zwischen der Grundrente, dem gemeinem
Wert und dem landesüblichem Zins für Leihkapital
vorhanden ist. Wie die Grundrente entsteht, habe
ich im theoretischem Teil dieses Werkes festzustellen versucht.
Sie beruht auf dem Recht der Eigentümer, andere
von der Benutzung seines Grundstücks auszuschließen
und ist die Rente, die dem Besitzer von dem gewährt werden
muß, dem er seinen Grund und Boden zur Benutzung
überläßt. Soll das Grundstück verkauft werden,
so wird diese Rente zu dem für sichere Anlagen üblichem
Zins kapitalisiert. Als den für solche Anlagen geltenden
Zinsfuß können wir in Deutschland den offiziellen Zinssatz
der Reichsbank ansehen. Es wird natürlich in vielen
Fällen mehr oder weniger gezahlt. Wir haben es aber
nur mit dem Wert zu tun, der im gewöhnlichem Verkehr
zu erzielen ist. Daraus ergibt sich ein Verhältnis zwischen
der Grundrente, dem Zinsfuß für sichere Anlagen und
dem gemeinem Wert, das sich in einfache Formeln bringen
L ttt;
Ds;
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