Die Selbfteinkchätzung.
N" Führern der deutschen Bodenrefromer ist mehrfach
verlangt worden, den Wert der Grundstücke
durch Se l b st e in s < ätz ung zu ermitteln. Man kann
diese Forderung schon in dem von Damaschke entworfenem
Programm von 1898 unter den Einzelforderungen
finden.*) Sie sind später aus dem Programm fortgelassen,
damit aber nicht aufgegeben worden. In den
Zehn Geboten, die Dr. Damaschke am 3. Oktober 1924 in
Lüneburg in einer Rede über Landwirtschaft und Bodenreform
aufgestellt hat, und die später als Flugblatt verbreitet
worden sind, heißt es unter 2 bis 6:
2. Eine Ein sch ät ung d e 8 Werte s des deutschen Bodens
mit Hilfe der Selbst ein sch ät ung, die der
Öffentlichkeit zugänglich sein muß. Dabei ist alles, was
durch Arbeit- und Kapitalaufwendung des Besitzers erzeugt
ist, wie Verbesserungen, Baulichkeiten aller Art usw.,
abzuziehen.
s. Gine Steuer auf diesen nackten Vodenw
ert, die das Arbe i t - Land der Bauern, Pargzellenbessißer
und Pächter schont, den großen R e n t e n - Landbesitz
gerecht erfaßt.
1 Eine Erss e ß ung aller anderen Steuern für
den s< a f f en d en Landwirt durch diese reine Grundwertsteuer.
: Der Steuerwert des Bodens bildet die Grundlage der
Ent sch ä d i g u n g, wenn Land für öffentliche Zwecke
erworben werden muß, insbesondere auch bei Abgabe von
Siedlungland durch den Großgrundbesitz.**)
I P o h l m an hat sich schon vorher in einem Aufsatz
im Jahrbuch der Bodenreform ähnlich geäußert.
Er hat eine parzellenweisse detaillierte Abschätzung von
Grundstücken aufgrund des Katasterauszuges auf dem
Wege der Selbsteinschätzung verlangt:
B Lr. S; ßer t L§;eforn: 1924 S. 217.
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