dankens dem Reiche nicht die erwarteten Erträge geliefert.
Es ist schon nach zwei Jahren für das Reich außer Kraft
gesetzt worden. Für manche Gemeinden hat das Gesetz
noch die unerwünschte Folge gehabt, daß ihre besseren
Steuerordnungen dadurch beseitigt worden waren.
Y. Ursache des Mißerfolges sind die zahlreichen Ein-
schränkungen und vor allem die Abzüge anzusehen,
die von den Besitzern von der Steuer gemacht werden
konnten. Man hat dem Gesetze eine weit zurückgreifende
Wirkung geben wollen. Dafür hatte man Gegenkon-
zessionen machen müssen, die den Ertrag so geschmälert
haben, daß er oft nicht die Erhebungkosten gedeckt hat.
Ein Teil der Schuld fällt auf die Bodenreformer.
Pohlman hat es mit Recht anerkannt. Er hat gesagt:
Einer der größten Mängel des Gesetzes war seine rück-
wirkende Kraft, die man aus fiskalischen Gründen in das
Gesetz hinein gebracht hatte, und gegen welche wir Bodenre-
former nicht genügend energisch protestieren konnten, weil das
Gesetz sonst überhaupt gefährdet worden wäre. Dadurch wur-
den (wenn man nicht zu allzugroßen Härten kommen wollte)
alle die Abzüge und Verworrenheiten nötig, die den Fachleuten
das Gesetz verleideten.*)
Ein anderer großer Fehler ist gewesen, daß man im
§ 29 des Gesetzes den Käufer dafür verantwortlich gemacht
hatte, daß der Verkäufer die Steuer bezahlt. Die Boden-
reformer haben, um.das Gesetz durchzubringen, auch diese
bedenkliche Vorschrift zugelassen und in ihrer nachteiligen
Wirkung für gutgläubige Erwerber von Grundsîtücken
nicht erkannt.
*) Jahrbuch der Bodenreform 1918 S. 20.
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