Full text : Nationale Bodenreform

winn schon vor der Aufführung der Neubauten als Hypothek
 auf die Baustellen eintragen lassen. Bei der Gründung
 von Terraingesellschaften hat man es gern ebenso
gemacht. Man konnte dann später nachweisen, daß die
Gesellschaften nicht viel verdient hatten. Nach der Einführung
 der Zuwachsssteuer sind diese Scheingeschäfte zur
Steuer herangezogen worden. Während die Gewinne
noch auf dem Papier gestanden haben, sind die Steuern
vom Fiskus bar verlangt worden. Das hat nicht wenig
dazu beigetragen, die Steuer bei den am Grundstückhandel
 beteiligten Personen unbeliebt zu machen.
Die Begrenzung der Ankprüche.
(T* Begrenzung der fiskalischen Ansprüche wird besonders
 für das Baugewerbe geboten sein. Es geht
nicht an, daß Unternehmer, die N e u bauten errichten,
um sie zu verkaufen, zur Zuwachsssteuer herangezogen werden,
 wenn sie beim Verkauf einen Gewinn erzielt haben.
Was sie über ihre Selbstkosten erhalten, ist in den meisten
Fällen reiner Unternehmergewinn, von dem sie ihre Unkosten
 und ihren Unterhalt bestreiten müssen. Jm Verkaufpreise
 kann allerdings auch ein Grundrentenzuwachs
enthalten sein. Das wird besonders zutreffen, wenn das
Bauland schon lange Zeit vorher im Besitz des Unternehmers
 gewesen ist. Man wird bei solchen Verkäufen
den Unternehmergewinn am Hause von dem Wertzuwachs
 des Grund und Bodens trennen müssen, was nicht
allzu schwer ist. Bei Umbauten wird man ebenso verfahren
 müssen. Sind die Gebäude in Benutzung genommen,
 so vermindert sich langsam ihr Wert. Steigt der
Wert alter Gebäude, weil die Kosten der Neubauten gewachsen
 sind, oder wird ihr Wert durch behördliche Eingriffe
 wie die Zwangwirtschaft vermindert, so werden
auch diese Umstände zu berücksichtigen sein. Für die Wert-ZA7


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.