Ihre Baustelle erhält erst durch den Neubau einen Ertragwert.
Jetzt decken sie sich auf Kosten anderer und
sehen nur auf einen hohen Kaufpreis, ohne Rücksicht darauf,
wie die Sache nachher ausgeht. Sie klagen über den
Leichtsinn der Handwerker, die für zweifelhafte Unternehmer
arbeiten, und verkaufen ihre Baustellen an die
selben zweifelhaften Unternehmer, weil sie von ihnen
höhere Preise erzielen als von zahlungfähigen Architekten
oder Baugewerkmeistern.
Wird die Trennung von Boden und Bauwerk im
Grundbuch durchgeführt, so wird wenn eine Bauerlauhbnis
für ein bisher unbebautes Grundösîtück erteilt wird,
vom Grundbuchamt ein Grundbuchblatt für das Gebäude
anzulegen sein, auf das gleichzeitig der Bauvermerk einzutragen
ist, der die Ansprüche der Baugläubiger sichert.
Werden von einer Hypothekenbank oder von Privaten
Baugelder gewährt, so kann ihnen der Vorrang vor den
Baugläubigern eingeräumt werden für alle Baugelder
die nachweislich zum bauen verwendet worden sind.
Übergeben sie die Baugelder einem gerichtlich anerkannten
Treuhänder, so können sie als zum Bau verwendet
gelten. Der Treuhänder hat die Gelder gleichmäßig an
die Baugläubiger zu verteilen. Wird der Bau einem
Hauptunternehmer übertragen, so muß der Eigentümer
für ihn aufkommen.
Wenn auf dem Grundöstück, auf dem ein Neubau errichtet
werden soll, schon Gebäude vorhanden sind, oder
wenn ein Umbau von erheblichem Umfang vorzunehmen
ist, werden diese Vorschriften sinngemäß anzuwenden
sein. Dann werden die auf den vorhandenen Gebäuden
ruhenden Lasten den Baugläubigern bevorrechtet sein.
Handwerker und Lieferanten, die für solche Grundstücke
liefern, haben sich danach einzurichten. Alle diese Maßnahmen
sind seit langer Zeit von mir empfohlen worden.
Alzuviel Zeit ist aber nicht mehr zu verlieren, wenn
3992