Full text : Nationale Bodenreform

mäßigen Bebauung noch nicht ergriffenem Au ß enge -
b i et soll in Zukunft nur die Bauklasse I mit zwe i
Vollgeschossen zugelassen werden. Es darf nur ein zehntel
 der Fläche des Grundstücks bebaut werden. Für jede
Wohnung wird in diesem Gebiet eine Grunöstückgröße
von 500 am verlangt. Ein großer Teil des Stadtgebietes
ist damit dem Kleinhause mit Garten vorbehalten worden.
 Das dichter besiedelte Ba u g e bi et umfaßt die
Bauklassssen Il bis V mit zwei bis fünf Geschossen und
einer Ausnutzung des Bodens von zwei bis sechs zehnteln.
In Hinterhäusern und Seitenflügeln dürfen selbständige
Wohnungen nicht mehr untergebracht werden. Für Einfamilienhäuser,
 Kleinhäuser, Holzhäuser und Wohnlauben
 sind Erleichterungen vorgesehen. Für räumlich begrenzte
 Teile im Gebiet der offenen und geschlossenen
Baumweise können Reihenhäuser mit einheitlicher vorderer
 und hinterer Fluchtlinie angeordnet werden. Dagegen
 ist innerhalb der alten Stadtmauern für Geschäfthäuser
 und Hotels eine Bebauung von sieben zehnteln
der Bodenfläche gestattet worden. Ebenso das aufsetzen
eines weiteren Hauptgeschosses. Darüber hinaus kann
noch ein aufgebautes Dachgeschoß oder ein zurückgesetztes
Geschoß zugelassen werden.
Man kann verschiedener Meinung darüber sein, ob
diese Zugeständnisse an den Erwerbsinn notwendig gewesen
 sind. Jm ganzem sind aber in der neuen Bauordnung,
 die anderen Städten als Vorbild dienen soll, die
Wünsche erfüllt worden, die der Berliner Polizeipräsident
 v. Richthofen mir vor drei Jahrzehnten als aussichtlos
 bezeichnet hatte. Was Adolf Wagner über die Zuwachssteuer
 gesagt hat, trifft auch hier zu: „Gut Ding
will Weile haben.“ Die Meinung, daß Baubeschränkungen
 die Mieten erhöhen müsssen, ist inzwischen als Schlagwort
 erwiesen worden. Die größere Ausnutzung des
Baugeländes durch Hochbauten kommt nicht den Mietern

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