Full text: Nationale Bodenreform

men dürfen. Das ist immer geschehen. Sie dürfen ssich 
auch nicht verflüchtigen, sondern müssen als Gemeinver- 
mögen erhalten bleiben. Schließlich dürfen die Grund- 
stücke, die auf diese Weise bebaut werden, auf keinen 
Fall Objekt der Häuserspekulation werden. Sie müssen 
dem Wiederkauf- oder Heimfallrecht unterliegen. Das 
kann durch eine Vormerkung im Grunöbuch leicht erzielt 
werden. 
Der Weg, den man jetzt beschritten hat, den Siedlung- 
vereinen oder Unternehmern niedrig verzinsliche Dar- 
lehen zu gewähren ist jedenfalls besser, als der gut ge- 
meinte Versuch, ihnen durch Holzlieferungen aus den 
Staatswaldungen zuhilfe zu kommen. Es hat den Ver- 
einen an Fachleuten gefehlt und es hat sich nachher her- 
ausgestellt, daß das Holz im Walde verdorben oder an 
Zwischenhändler verschoben worden ist. Der fehlende 
Teil der Baukosten muß jetzt zumeist von den Mietern 
beschafft werden. Es sind das aber alles nur Notbehelfe 
und es ist wenig Aussicht vorhanden, auf diesem Wege 
Wohnungen in ausreichender Anzahl zu beschaffen. Auf 
ein herabgehen der Löhne bis auf die niedrigen Frieden- 
sätze dürfen wir nicht rechnen. Eine Senkung der Baukosten 
auf Friedenstand ist deshalb ausgeschlossen. Das staat- 
liche Zuschußwesen aus den Erträgen der Hauszins- oder 
Gebäudeentsschuldungsteuer wird sich auch nicht dauernd 
aufrecht erhalten lassen. Die Bevölkerung wird sich also 
schließlich darin finden müssen, Mieten zu zahlen, die den 
Baukosten entsprechen. Zunächst in den Neubauten, dann 
auch in den alten Häusern. Die Mieter werden auch die 
erheblich gestiegenen Kosten der Unterhaltung der Ge- 
bäude und die höhere Abgaben und Lasten tragen müsssen. 
Schließlich können auch die Hauswirte für ihr Kapital 
Zinsen und für ihre Mühe Entschädigung beanspruchen. 
Die Mieter werden sich also in absehbarer Zeit mit 
erheblich höheren Mieten abzufinden haben, wenn 
96% 
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