men dürfen. Das ist immer geschehen. Sie dürfen ssich
auch nicht verflüchtigen, sondern müssen als Gemeinver-
mögen erhalten bleiben. Schließlich dürfen die Grund-
stücke, die auf diese Weise bebaut werden, auf keinen
Fall Objekt der Häuserspekulation werden. Sie müssen
dem Wiederkauf- oder Heimfallrecht unterliegen. Das
kann durch eine Vormerkung im Grunöbuch leicht erzielt
werden.
Der Weg, den man jetzt beschritten hat, den Siedlung-
vereinen oder Unternehmern niedrig verzinsliche Dar-
lehen zu gewähren ist jedenfalls besser, als der gut ge-
meinte Versuch, ihnen durch Holzlieferungen aus den
Staatswaldungen zuhilfe zu kommen. Es hat den Ver-
einen an Fachleuten gefehlt und es hat sich nachher her-
ausgestellt, daß das Holz im Walde verdorben oder an
Zwischenhändler verschoben worden ist. Der fehlende
Teil der Baukosten muß jetzt zumeist von den Mietern
beschafft werden. Es sind das aber alles nur Notbehelfe
und es ist wenig Aussicht vorhanden, auf diesem Wege
Wohnungen in ausreichender Anzahl zu beschaffen. Auf
ein herabgehen der Löhne bis auf die niedrigen Frieden-
sätze dürfen wir nicht rechnen. Eine Senkung der Baukosten
auf Friedenstand ist deshalb ausgeschlossen. Das staat-
liche Zuschußwesen aus den Erträgen der Hauszins- oder
Gebäudeentsschuldungsteuer wird sich auch nicht dauernd
aufrecht erhalten lassen. Die Bevölkerung wird sich also
schließlich darin finden müssen, Mieten zu zahlen, die den
Baukosten entsprechen. Zunächst in den Neubauten, dann
auch in den alten Häusern. Die Mieter werden auch die
erheblich gestiegenen Kosten der Unterhaltung der Ge-
bäude und die höhere Abgaben und Lasten tragen müsssen.
Schließlich können auch die Hauswirte für ihr Kapital
Zinsen und für ihre Mühe Entschädigung beanspruchen.
Die Mieter werden sich also in absehbarer Zeit mit
erheblich höheren Mieten abzufinden haben, wenn
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