tigen. Bei einer Steigerung der Baukosten von 100
auf 180 und einer Verdoppelung der Zinsen müßte jetzt
das vi erf ach e der Friedenmiete erzielt werden, wenn
die Bautätigkeit in großem Stile einsetzen sollte. Solche
Mieten könnten nicht gezahlt werden. Wollte man sie zulassen,
so würde das zu Lohn- und Gehaltsteigerungen
führen, die eine neue Inflation heraufbeschwören müßten:
„Es bleibt daher zunächst gar kein anderer Weg übrig, als
der, daß man auch in Zukunft, tv ie bisher,
einen erheblichen Teil des Baukapitals
bei Kleinwohnungen aus öffentlichen
Mitteln gegen geringe Verginsung und
Tilgung gur Verfügung ftellt. Nur sso kann
überhaupt Baukapital in annähernd genügendem Umfange
beschafft werden, und nur so kann ~ was mindestens ebenso
wichtig ist, die Höh e d er Mieten in den Neubauten
in einigermaßen erträglichen
Grenzen gehalten werden."
Die Mittel dazu seien in der Hauszinssteuer vorhanden,
die jetzt den Namen Gebäudeentschuldungssteuer
erhalten hat. Durch die Aufwertungbestimmungen sei
der Hausbesitz seine Hypothekenschulden bis auf 15 v. H.
(jetzt 25 v. H.) los geworden. Bei vorsichtiger Schätzung
blieben davon mindestens 11% Milliarden übrig, die möglichst
restlos für die Zwecke des Wohnungbaues Verwendung
finden sollten (S. 13). Das Ergebnis zu dem die
Reichszentrale kommt ist, daß unbedingt an dem bisher
beschrittenem Wege festgehalten werden müßte, was eine
Festlegung der Hauszinssteuer für eine lange Reihe von
Jahren bedeuten würde (S. 14).
In den übrigen am Schlusse der Denkschrift von den
Verfassern aufgestellten Thesen ist man bedauerlicherweise
nicht über allgemeine Wendungen hinausgekommen.
Daß die Wohnungnot für Staat und Gesellschaft
eine schwere Gefahr bedeutet, daß alle bisherigen Maßnahmen
keinen genügenden Erfolg gehabt haben und daß
26 Freese, Bodenreform
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