Full text : Nationale Bodenreform

men dürfen. Das ist immer geschehen. Sie dürfen ssich
auch nicht verflüchtigen, sondern müssen als Gemeinvermögen
 erhalten bleiben. Schließlich dürfen die Grundstücke,
 die auf diese Weise bebaut werden, auf keinen
Fall Objekt der Häuserspekulation werden. Sie müssen
dem Wiederkauf- oder Heimfallrecht unterliegen. Das
kann durch eine Vormerkung im Grunöbuch leicht erzielt
werden.
Der Weg, den man jetzt beschritten hat, den Siedlungvereinen
 oder Unternehmern niedrig verzinsliche Darlehen
 zu gewähren ist jedenfalls besser, als der gut gemeinte
 Versuch, ihnen durch Holzlieferungen aus den
Staatswaldungen zuhilfe zu kommen. Es hat den Vereinen
 an Fachleuten gefehlt und es hat sich nachher herausgestellt,
 daß das Holz im Walde verdorben oder an
Zwischenhändler verschoben worden ist. Der fehlende
Teil der Baukosten muß jetzt zumeist von den Mietern
beschafft werden. Es sind das aber alles nur Notbehelfe
und es ist wenig Aussicht vorhanden, auf diesem Wege
Wohnungen in ausreichender Anzahl zu beschaffen. Auf
ein herabgehen der Löhne bis auf die niedrigen Friedensätze
 dürfen wir nicht rechnen. Eine Senkung der Baukosten
auf Friedenstand ist deshalb ausgeschlossen. Das staatliche
 Zuschußwesen aus den Erträgen der Hauszins- oder
Gebäudeentsschuldungsteuer wird sich auch nicht dauernd
aufrecht erhalten lassen. Die Bevölkerung wird sich also
schließlich darin finden müssen, Mieten zu zahlen, die den
Baukosten entsprechen. Zunächst in den Neubauten, dann
auch in den alten Häusern. Die Mieter werden auch die
erheblich gestiegenen Kosten der Unterhaltung der Gebäude
 und die höhere Abgaben und Lasten tragen müsssen.
Schließlich können auch die Hauswirte für ihr Kapital
Zinsen und für ihre Mühe Entschädigung beanspruchen.
Die Mieter werden sich also in absehbarer Zeit mit
erheblich höheren Mieten abzufinden haben, wenn
96%

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