Full text: Nationale Bodenreform

walten lassen. Da alle zukünftigen Wertsteigerungen der Stadtge- 
meinde gesichert sind, so kann sie in der Gegenwart eine schnelle 
und zweckmäßige Bebauung durch eine sehr niedrige Pachtrate für 
die erste Periode fördern. 
Die Hauptsache ist, daß in allen Fällen die Bodenwertsteigerung 
der Gemeinschaft und nicht einzelnen vom Glück begünstigten Spe- 
kulanten zukomme. Wie riesig diese Wertsteigerung im allgemeinen 
ist, dafür können in beinahe allen unseren Städten Beweise gefun- 
den werden. Mag auch manchmal in einzelnen Vierteln eine Wert- 
abnahme stattfinden, weil neue Stadtteile beliebter werden, der Ge- 
samtboden ist deswegen doch in allen aufstrebenden Städten im 
ständigem raschem steigen. 
Schon 1870 hat Professor Adolph W a g n e r darauf hingewiesen, 
wie wichtig und gerecht die Zuwendung des durch die Allgemeinheit 
geschaffenen Wertzuwachses am städtischem Grund und Boden an 
die Gesellschaft sei. Hätte z. B. seit damals Berlin den Zuwachs 
der städtischen Grundrente weggesteuert, und die Erträge dieser 
Steuer zum Abkauf des Grund und Bodens der Stadt verwandt, so 
wäre solcher heute abgezahltes Eigentum der Stadt, die daraus eine 
Grundrenten-Einnahme von über 80 Millionen Mark hätte, ein Be- 
trag, welcher sämtliche städtischen und staatlichen Steuern der Ein- 
wohner Berlins übersteigt. In welcher Weise so riesige Einkünfte 
zum Besten der Bürger Verwendung finden könnten, ist wohl un- 
nötig auszuführen. Auch braucht wohl kaum bemerkt zu werden, 
wie viel schöner und gesundheitlicher allmählich die Bebauung der 
Städte erfolgen müßte, wenn ihr Boden Gemeineigentum wäre. 
Sie würden sich über eine viel größere Fläche ausdehnen, von Gär- 
ten und Parks erfüllt, von breiten, mit Baumalleen besetzten Straßen 
durchzogen sein. 
Die steigende Grundrente würde in der ihren Boden besitzenden 
Stadt eine ewige mit den öffentlichen Bedürfnissen derselben stei- 
gende Einnahmequelle ergeben, weil eben die Befriedigung dieser 
Bedürfnisse wie überhaupt jede das Wohl der Städtebewohner för- 
dernde Maßregel in entsprechenden Grundrentensteigerungen ihren 
Ausdruck finden muß. Heute erleben wir das abnorme Beispiel, daß 
die Opfer, welche städtische Gemeinwesen in besagter Richtung brin- 
gen, einzelnen Grundeigentümern riesige Vermögen in den Schoß 
werfen, während die Stadt selbst infolge dieser Opfer und der durch 
sie entstandenen Verschuldung vor dem Bankerott steht (Rom, 
Florenz). 
Der unterzeichnete Vorstand gestattet sich daher, den Behörden, 
in deren Hände das Wohl unserer Stadt gelegt ist, für den Fall 
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