besten der Privattätigkeit und beugt zugleich Mißständen schwerster
Art vor, wie sie die Auslieferung des Grund und Boden zu privatem
Eigentum naturnotwendig und nach allen Lehren der Geschichte mit
sich bringen müßte. Mißstände, wie sie bei den völlig umsonst und
endgültig der privaten Ausbeutung überlassenen Bergwerks- und
speziell Kohlengerechtsame durch Aktiengründungen und im ftädti-
schem Miet- und Bodenwucher die schwersten Bedenken hervorrufen
müsssen. Ob nicht die Aufgabe des regelrechtlichen Charakters der
Naturschätze ein weittragender Fehler der sogenannten manchester-
lichen Gesetzgebung gewesen ist ?
Es wird auch Ew. Exzellenz nicht entgangen sein, daß die Be-
strebungen zu einer Bodenbesitzreform in allen Ländern immer
weitere Fortschritte machen, und gerade von solchen Sozialpolitikern
geteilt werden, die der Gemeinschaft dienen, ohne das Individuum
zu vernichten. Das auch die wissenschaftliche Lehre von der Grund-
rente immer mehr unserer Auffassung zuneigt, dürfte Eurer Exzel-
lenz ebensowenig unbekannt sein.
Wir glauben, daß die vorstehenden Gründe überzeugend sprechen.
Der heimische Notstand drängt zu einer Erweiterung des Kultur-
arbeitgebietes in unseren reichen Schutzgebieten. Es ist eine der
wichtigsten Aufgaben des Reiches dafür zu sorgen, daß der Boden
der Kolonien dauernd arbeitwilligen Kolonisten zugängig bleibt, und
nicht nur einzelne Bessißer und Spekulanten bereichert zum Nachteil
späterer Geschlechter.
In diesem Sinne richten wir an Eurer Exzellenz die ebenso er-
gebene als dringende Bitte unserer Vorstellung hochgeneigtest ent-
sprechen zu wollen.
Gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Fr e e s e Fabrikbesiter, Adolf D a ma s < k e ftädt. Lehrer,
Dr. W. P oo e t s < Chemiker, Wilh. O ll e n d o r f Kaufmann, Max
R o ß Buchdrucker, Albert J u r k Buchhalter, Richard L e h m a n n
Fabrikdirektor, C. H e y d e r Rechtsanwalt.
#30 Fre ese, Bodenreform
D
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