Full text: Nationale Bodenreform

brauchen. In der unb ed ing t en Herr schaft über 
das Eigentum, in dem übergroßem Spielraum, der dem 
Eigentümer, intensiv wie extensiv, ohne Rücksicht auf 
seine Mitmenschen, auf die gesellschaftlichen Ansprüche 
und Erfordernisse eingeräumt ist, liege d er Kern d e s 
s o zial en Übel s (S. 71): 
„Dem Privateigentum muß ein gefell- 
schaftliches Eigentum zur Seite gestellt 
werden, welches mächtig und umfassend 
genug ift,. der unumss<ränkten Herrfchaft 
des Privateigentums die Spit e zu bieten, 
ohne d em für die Menschen unentbehrliche m 
Privateigentum den berechtigten Boden zu 
entziehen.“ (S. 72.) 
Dazu würde sich nach seiner Ansicht in erster Linie das 
Grundeigentum eignen, weil in ihm die produktive 
Kraft der Natur wirksam sei, weil es nicht beliebig ver- 
mehrbar sei, und weil es in der fortschreitenden Gesell- 
schaft die Tendenz verfolge, andauernd im Werte zu stei- 
gen (S. 85 u. 94). 
Große Schwierigkeiten hat ihm die Frage gemacht, ob 
die Gebäude, die mit dem Boden eng verwachsen seien, 
den Privaten oder der Gessellschaft überantwortet wer- 
den sollten. Wenn auch die weitaus größere Anzahl der 
Bewohner sich mit gemieteten Wohnungen begnügen 
müsse, so sollte die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wer- 
den, ein wirkliches „zu Hause“ sein eigen zu nennen. 
Niemand werde es als eine Beeinträchtigung betrachten, 
wenn er nicht Grundeigentum besitze, wohl aber, wenn 
man es ihm versschließe, sein eigenes Haus zu haben oder 
ihm gar sein eigenes Haus nimmt. Es werde sich ein ge- 
mischtes System nicht umgehen lassen. Fabrikgebäude 
und städtische Wohnhäuser würden sachgemäß dem Pri- 
vateigentum zu belassen, dagegen die ländlichen Gebäude 
der Gesellschaft zu überweisen seien (S. 107). 
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