brauchen. In der unb ed ing t en Herr schaft über
das Eigentum, in dem übergroßem Spielraum, der dem
Eigentümer, intensiv wie extensiv, ohne Rücksicht auf
seine Mitmenschen, auf die gesellschaftlichen Ansprüche
und Erfordernisse eingeräumt ist, liege d er Kern d e s
s o zial en Übel s (S. 71):
„Dem Privateigentum muß ein gefellschaftliches
Eigentum zur Seite gestellt
werden, welches mächtig und umfassend
genug ift,. der unumss<ränkten Herrfchaft
des Privateigentums die Spit e zu bieten,
ohne d em für die Menschen unentbehrliche m
Privateigentum den berechtigten Boden zu
entziehen.“ (S. 72.)
Dazu würde sich nach seiner Ansicht in erster Linie das
Grundeigentum eignen, weil in ihm die produktive
Kraft der Natur wirksam sei, weil es nicht beliebig vermehrbar
sei, und weil es in der fortschreitenden Gesellschaft
die Tendenz verfolge, andauernd im Werte zu steigen
(S. 85 u. 94).
Große Schwierigkeiten hat ihm die Frage gemacht, ob
die Gebäude, die mit dem Boden eng verwachsen seien,
den Privaten oder der Gessellschaft überantwortet werden
sollten. Wenn auch die weitaus größere Anzahl der
Bewohner sich mit gemieteten Wohnungen begnügen
müsse, so sollte die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden,
ein wirkliches „zu Hause“ sein eigen zu nennen.
Niemand werde es als eine Beeinträchtigung betrachten,
wenn er nicht Grundeigentum besitze, wohl aber, wenn
man es ihm versschließe, sein eigenes Haus zu haben oder
ihm gar sein eigenes Haus nimmt. Es werde sich ein gemischtes
System nicht umgehen lassen. Fabrikgebäude
und städtische Wohnhäuser würden sachgemäß dem Privateigentum
zu belassen, dagegen die ländlichen Gebäude
der Gesellschaft zu überweisen seien (S. 107).
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