men nur bei Völkern angebracht, die im vollstem Sinne
eine Volksregierung haben (S. 150). Sollte aber selbst
das Pachtsystem für weniger vorteilhaft als die Selbst-
bewirtschaftung angesehen und der Fortfall der Eigen-
tümer als Selbstbebauer für eine Schattenseite des gesell-
schaftlichen Grundeigentums erklärt werden:
„Den Schattenseiten des gesellschaftlichen Grundeigentums
stehen die Wißbräuche des privaten Grundeigentums gegen-
über.“ (S, 160.)
Merkwürdig kurz ist gegenüber der ausführlichen
Schilderung der Vorteile des gesellschaftlichen Eigentums
am Boden der Teil des Buches gehalten, der von der
Ausführung seiner Vorschläge handelt. Er wollte das
gesellschaftliche Eigentum teils dem Staate teils den Ge-
meinden überlassen (S. 174). Das gesellschaftliche Grund-
eigentum ist an die einzelnen zu verpachten. Die Insti-
tution des gesellschaftlichen Eigentums werde nicht nur
jeden Halt verlieren, sondern sie würde geradezu ohne
Sinn sein, wenn sich der finanzielle Gesichtpunkt in den
Vordergrund drängte:
„Die Ländereien müssen nicht so h o <h wi e
m ög lich, son d e r n so niedrig. wie möglich ve r-
pachtet wer den." (S. 189.)
Der Boden sollte also nicht wie bei Gossen dem meist-
bietendem übergeben werden. Es sollte eine freihändige
Zuteilung erfolgen. Der Staat und die Gemeinden
hätten die Pachtsummen den Verhältnissen gemäß zu be-
stimmen (S. 191). In den Pachtbedingungen sollte auf
das Wohl der Arbeiter Rücksicht genommen werden (S.
197).
Der Ankauf des Bodens sollte mittelst Anleihen be-
wirkt werden, die jährlich mit einer bestimmten Quote
amortisiert werden. Für Preußen seien zum Erwerb des
Grundeigentums und der Eisenbahnen 22 Milliarden er-
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