Full text: Nationale Bodenreform

men nur bei Völkern angebracht, die im vollstem Sinne 
eine Volksregierung haben (S. 150). Sollte aber selbst 
das Pachtsystem für weniger vorteilhaft als die Selbst- 
bewirtschaftung angesehen und der Fortfall der Eigen- 
tümer als Selbstbebauer für eine Schattenseite des gesell- 
schaftlichen Grundeigentums erklärt werden: 
„Den Schattenseiten des gesellschaftlichen Grundeigentums 
stehen die Wißbräuche des privaten Grundeigentums gegen- 
über.“ (S, 160.) 
Merkwürdig kurz ist gegenüber der ausführlichen 
Schilderung der Vorteile des gesellschaftlichen Eigentums 
am Boden der Teil des Buches gehalten, der von der 
Ausführung seiner Vorschläge handelt. Er wollte das 
gesellschaftliche Eigentum teils dem Staate teils den Ge- 
meinden überlassen (S. 174). Das gesellschaftliche Grund- 
eigentum ist an die einzelnen zu verpachten. Die Insti- 
tution des gesellschaftlichen Eigentums werde nicht nur 
jeden Halt verlieren, sondern sie würde geradezu ohne 
Sinn sein, wenn sich der finanzielle Gesichtpunkt in den 
Vordergrund drängte: 
„Die Ländereien müssen nicht so h o <h wi e 
m ög lich, son d e r n so niedrig. wie möglich ve r- 
pachtet wer den." (S. 189.) 
Der Boden sollte also nicht wie bei Gossen dem meist- 
bietendem übergeben werden. Es sollte eine freihändige 
Zuteilung erfolgen. Der Staat und die Gemeinden 
hätten die Pachtsummen den Verhältnissen gemäß zu be- 
stimmen (S. 191). In den Pachtbedingungen sollte auf 
das Wohl der Arbeiter Rücksicht genommen werden (S. 
197). 
Der Ankauf des Bodens sollte mittelst Anleihen be- 
wirkt werden, die jährlich mit einer bestimmten Quote 
amortisiert werden. Für Preußen seien zum Erwerb des 
Grundeigentums und der Eisenbahnen 22 Milliarden er- 
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