— 101. —
gleichen. Weil aber das Unternehmen zum Vorteil des Unterneh-
mers betrieben wird, so ist normalerweise die rechte Seite um den
Wert der Unternehmerleistung größer, durch deren Einstellung auf
die linke Seite erst die Ausgleichung herbeigeführt wird. Um diesen
Wert zu finden, würden eigentlich die Konten der Zweckleistungen
der Firma genügen, also
Werbung Verwertung
Zweckleistungen Zweckleistungen
Eigenrechnung: / | Firma Haben
Firma Soll
denn es handelt sich um die Ermittelung eines Handelswertes, als
welcher die Unternehmerleistung zu betrachten ist.
Wir wollen aber auch den Ertrag an Hand der Zahlungswerte
ermitteln bzw. nachprüfen. Dazu bedürfen wir des Restes obigen
Schemas:
Werbung Verwertung
Zweckleistungen Entgeltleistungen Entgeltleistungen Zweckleistungen
Fremdrechnung: Fremdperson Soll Fremdperson Fremdperson Soll
Fremdperson Firma Haben Haben
Haben Firma Soll
Vielleicht wird man fragen: Warum genügt nicht
Werbung Verwertung
Entgeltleistungen Entgeltleistungen
Eigenrechnung : [Firma Haben Firma Sl
da es sich doch lediglich um die von der Firma dem Unternehmer
zu. leistende Zahlung seines Unternehmerverdienstes handelt? Das
würde allerdings genügen, wenn keine Fremdkonten vorhanden
wären, wenn gegen keine Fremdperson ein Anspruch, gegen keine
Fremdperson eine Verbindlichkeit, außer eben in letzterem Sinne
gegenüber dem Unternehmer für seinen Unternehmerverdienst, be-
stünde. Dann müßte die Verwertungsseite der Eigenrechnung die
Werbungsseite um den Betrag desselben übersteigen, und über
soviel müßte das Unternehmen noch gerade an Werten verfügen.
Die Voraussetzung, daß keine Fremdkonten vorhanden wären,
trifft aber nicht zu, und wir müssen daher auch diese in Betracht
ziehen, denn wir wollen den errechneten Ertrag als vorhanden nach-
weisen und zur Verfügung stellen und zwar als einen über das An-
f{angskapital hinausgehenden Zuwachs, und das können wir nur, wenn
wir unsere Außenstände einkassiert und den vorhandenen Zahlungs-
werten hinzugefügt und anderseits die Zahlungswerte um die als er-
füllt angesehenen Verbindlichkeiten vermindert haben oder uns alles
dies wenigstens für unsern Zweck unterstellen. Die Erfassung und