Full text: Leistung und Wert

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gleichen. Weil aber das Unternehmen zum Vorteil des Unterneh- 
mers betrieben wird, so ist normalerweise die rechte Seite um den 
Wert der Unternehmerleistung größer, durch deren Einstellung auf 
die linke Seite erst die Ausgleichung herbeigeführt wird. Um diesen 
Wert zu finden, würden eigentlich die Konten der Zweckleistungen 
der Firma genügen, also 
Werbung Verwertung 
Zweckleistungen Zweckleistungen 
Eigenrechnung: / | Firma Haben 
Firma Soll 
denn es handelt sich um die Ermittelung eines Handelswertes, als 
welcher die Unternehmerleistung zu betrachten ist. 
Wir wollen aber auch den Ertrag an Hand der Zahlungswerte 
ermitteln bzw. nachprüfen. Dazu bedürfen wir des Restes obigen 
Schemas: 
Werbung Verwertung 
Zweckleistungen Entgeltleistungen Entgeltleistungen Zweckleistungen 
Fremdrechnung: Fremdperson Soll Fremdperson Fremdperson Soll 
Fremdperson Firma Haben Haben 
Haben Firma Soll 
Vielleicht wird man fragen: Warum genügt nicht 
Werbung Verwertung 
Entgeltleistungen Entgeltleistungen 
Eigenrechnung : [Firma Haben Firma Sl 
da es sich doch lediglich um die von der Firma dem Unternehmer 
zu. leistende Zahlung seines Unternehmerverdienstes handelt? Das 
würde allerdings genügen, wenn keine Fremdkonten vorhanden 
wären, wenn gegen keine Fremdperson ein Anspruch, gegen keine 
Fremdperson eine Verbindlichkeit, außer eben in letzterem Sinne 
gegenüber dem Unternehmer für seinen Unternehmerverdienst, be- 
stünde. Dann müßte die Verwertungsseite der Eigenrechnung die 
Werbungsseite um den Betrag desselben übersteigen, und über 
soviel müßte das Unternehmen noch gerade an Werten verfügen. 
Die Voraussetzung, daß keine Fremdkonten vorhanden wären, 
trifft aber nicht zu, und wir müssen daher auch diese in Betracht 
ziehen, denn wir wollen den errechneten Ertrag als vorhanden nach- 
weisen und zur Verfügung stellen und zwar als einen über das An- 
f{angskapital hinausgehenden Zuwachs, und das können wir nur, wenn 
wir unsere Außenstände einkassiert und den vorhandenen Zahlungs- 
werten hinzugefügt und anderseits die Zahlungswerte um die als er- 
füllt angesehenen Verbindlichkeiten vermindert haben oder uns alles 
dies wenigstens für unsern Zweck unterstellen. Die Erfassung und
	        
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