— 104 —
Grundbuchposten oder jeder ein besonderes Konto berührende Teil
eines Grundbuchpostens auf ein Fremd- und ein Eigenkonto zu
buchen ist, von denen das eine Konto das Gegenkonto des anderen
ist. Da in der Bilanzrechnung die Fremdkonten (mit wenigen Aus-
nahmen) auf ein Fremdrechnungskonto oder auf ein Kunden-, ein
Liefererkonto zusammengezogen werden, so wird ersteres und wer-
den letztere vielen Eigenkonten gemeinsames Gegenkonto sein, so
daß man sich beim Sammeln ihrer als „Leitkonten“ bedienen kann.
z. B. ergibt das Sammeln, unter der Annahme, es bestehe ein Kun-
denkonto:
Kunden an Verschiedene
an Waren (Monatsbetrag) M....
„ Wechsel ( Er Ar
„ Zinsen 27207, we En
USW. USW. —;..M..'.. (zu Lasten des Kundenkontos).
Ebenso Verschiedene an Kunden, dann Lieferer an Verschiedene,
Verschiedene an Lieferer.
Die Barposten, die zwei Leistungen verbinden, müßten eigent-
lich aufgelöst werden; z. B. Anschaffung eines Geschäftsbuches
M. 100.—: Aufwand an Lieferer, Lieferer an Kassa. Diese Auflösung
verlangt die zweimalige Einstellung des Betrages auf dem Konto
der Lieferer, auf dem Ausgleichung stattfindet. Die Einstellung kann
also entbehrt werden. Da allen Barposten das Kassakonto gemein-
sam ist, so wird diese zum Leitkonto gemacht.
Kassa an Verschiedene
an Waren (monatlicher Barverkauf) }
„ Wechsel (monatlicher Eingang)
„ Hausertrag (monatlicher Eingang) +
USW. USW, SM... (zu. Lasten des
5 Kassakontos).
Ebenso Verschiedene an Kassa.
Das Konto der Wechselgläubiger verbindet sich entweder mit
dem Leitkonto Fremdrechnung (bei der Ausstellung): Fremdrech-
nung (oder Konto der Lieferer) an Wechselgläubiger, oder mit dem
Leitkonto Kassa (bei der Einlösung): Wechselgläubiger an Kassa.
Diejenigen Fremdkonten, die der eingeschränkten Fremdrechnung
nicht angehören, also auch nicht dem Fremdrechnungskonto, ver-
binden sich meist mit dem Kassakonto, z. B.: Kassa an Kapital für
Zusatzeinlage, stiller Gesellschafter N.N. an Kassa für Bar als Er-
tragsanteil. Der Fall der Verbindung mit einem anderen Konto als
dem Kassakonto ist selten; z. B. der Unternehmer macht eine Sach-
einlage: Maschinen an Kapital. Der Fall Fremdrechnung an Fremd-
rechnung (Überträge und Überweisungen) scheidet für die Bilanz-
rechnung aus, nicht aber die Fälle Lieferer an Bank, Bank an Kun-
den, sobald getrennte Konten in der Bilanzrechnung geführt wer-
den. Der Fall Eigenkonto an Eigenkonto (außer mit dem Gegen-
konto Kassa) kommt im Laufe des Jahres nur selten vor, zahlreicher
beim Jahresabschluß.