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Summe der Aktiva M. 480 400
„- Passiva 195 700
Kapital 284 700
Kapital am. 31.12. 19:1... 240 900
Erträgnis 54 300
Neuabschreibungen 10500
Kap.-Zuwachs M. 43 800
Ort, Datum
Unterschrift
Die Kapitalnachweisung (vom Gesetz als Inventar und Bilanz
bezeichnet) ist von dem Kaufmann zu unterzeichnen. Sind mehrere
persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu
unterzeichnen.
Der Vergleich der Aktiva und Passiva in Form einer Sub-
traktion, die als Rest das vermehrte Kapital angibt, liefert den in
$ 39 H. G.B. geforderten, das Verhältnis des Vermögens und der
Schulden darstellenden Abschluß. Im zweiten Absatz desselben
Paragraphen nennt das Gesetz diesen Abschluß eine Bilanz. Hier-
unter versteht es somit etwas anderes, als den Abschluß der Bilanz-
rechnung, die eigentliche kaufmännische Bilanz.
Schema einer Kostenbilanz
(Siehe Seite 168.)
Die Aufstellung zeigt, daß die abgesetzten 494.000 Mark Han-
delswerte einen Rohertrag von 93.200 Mark = 19 % erbrachten.
Dieser wurde durch die 44.300 Mark = 9% Aufwandswerte auf
einen Reinertrag von 48.900 Mark = 10 % zurückgeführt.
Da der Kaufmann mit einem Bankkredit arbeitet, so vermin-
derten die Zinsen, Provision und Porti den Reinertrag um 6.800
Mark. Anderseits wachsen ihm aus Beteiligung, Hausertrag und zu
hoher Kundenabschreibung 12.000 Mark zu, sodaß sich das Gesamt-
erträgnis auf 54.300 Mark beläuft.
Die Kapitalnachprüfung gab Anlaß zu neuen Abschreibungen
in Höhe von 10.500 Mark, sodaß 43.800 Mark verbleiben, über welche
verfügt werden darf, wenn das Kapital seine alte Höhe behalten soll.
Diese Summe entspricht der von der Kapitalnachweisung verzeich-
neten Vermehrung des alten Kapitals von 240.900 Mark auf das neue
Kapital von 284.700 Mark.
Zu Anfang des Jahres bestanden Abschreibungen auf Handels-
werte von 5.000 Mark, auf Kunden von 9.000 Mark. Von den durch
die Abschreibungen betroffenen Handelswerten wurde die Hälfte
verkauft; somit war die halbe Abschreibung mit 2.500 Mark auf das
Konto des Handelswertes zu übertragen. Der Verkauf erbrachte
darüber hinaus einen Verlust von 500 Mark. Bei der Kundenab-
schreibung befand sich ein Kunde, auf dessen 10.000 Mark betra-
gende Schuld 5.000 Mark abgeschrieben waren. Das Konte des Kun-
den wurde mit einem Ausfall von 4.000 Mark beglichen. Es waren
demnach 1.000 Mark zu viel abgeschrieben worden, die ins Haben des