Full text: Leistung und Wert

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Eröffnungskapitalnachweisung 
der N.N.-Aktiengesellschaft in X. 
Errichtet am...... und eingefragen ins Handelsregister des Amtsgerichts 
I er 
Das Grundkapital beträgt eine Million Mark, zerlegt in tausend auf den In- 
haber gestellte Aktien zu je tausend Mark. Ausgegeben zum Nennwert. Es 
übernahmen als Gründer — Gründer sind die Feststeller des Gesellschaftsver- 
trags, deren wenigstens fünf sein müssen — Herr A 300, Herr B 150, Herr C 250, 
Herr D 200, Herr E 100 Aktien. Die Genannten haben die übernommenen Aktien 
in Bar zu Händen. des Herrn F bezahlt. 
Aktiva. 
Bar 1.000.000 
Passiva, 
Verbindlichkeiten keine 
Aktienkapital 1.000.000 
Ort, Datum, Unterschrift des Vorstandes. 
Nicht selten werden die Aktien zu einem den Nennwert über- 
steigenden Preise ausgegeben. Ausgabe unter Nennwert ist ge- 
setzlich unzulässig. Da das Grundkapital, eine selbständige Größe 
in der Kapitalnachweisung, durch den Nennwert aller Aktien be- 
stimmt wird, so entsteht durch das Aufgeld ein Zusatzkapital. Soll 
es lediglich dazu dienen, die durch die Ausgabe der Aktien verur- 
sachten Kosten zu decken, so wird es als Kostenreserve unter die 
Passiva eingestellt. 
Aktiva, 
Bar 1.025.000 
Passiva. 
Verbindlichkeiten keine 
Aktienkapital 1.000.000 
Kostenreserve 25.000 
Geht aber das Aufgeld über die zur Kostendeckung erforder- 
liche Summe hinaus, so ist der $ 262 H.G.B. zu beachten, wonach 
zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ein 
Reservefond zu bilden ist, in den u. A. einzustellen ist der Betrag, 
welcher bei Errichtung der Gesellschaft ..... durch Ausgabe der 
Aktien für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über 
den Betrag der durch die Ausgabe der Aktien entstehenden Kosten 
erzielt wird. 
Aktiva, 
Bar 1.225.000 
Passiva. 
Verbindlichkeiten keine 
Aktienkapital 1.000.000 
Gesetzliches Reservekapital 200.000 
Kostenreserve 25.000 
Die getrennte '’Einsetzung der Kostenreserve erscheint rich- 
tiger, als die Verbindung mit dem gesetzlichen Reservefond unter 
späterer Abbuchung der Kosten der Aktienausgabe. Da diese mög- 
licherweise noch nicht genau bekannt sind, so bemißt man die 
Kostenreserve eher etwas zu hoch und überträgt den Überschuß auf 
das Konto des gesetzlichen Reservefonds. Da letzterer nicht in be- 
sonderer Weise angelegt zu werden braucht, sondern einfach mit-
	        
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