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Eröffnungskapitalnachweisung
der N.N.-Aktiengesellschaft in X.
Errichtet am...... und eingefragen ins Handelsregister des Amtsgerichts
I er
Das Grundkapital beträgt eine Million Mark, zerlegt in tausend auf den In-
haber gestellte Aktien zu je tausend Mark. Ausgegeben zum Nennwert. Es
übernahmen als Gründer — Gründer sind die Feststeller des Gesellschaftsver-
trags, deren wenigstens fünf sein müssen — Herr A 300, Herr B 150, Herr C 250,
Herr D 200, Herr E 100 Aktien. Die Genannten haben die übernommenen Aktien
in Bar zu Händen. des Herrn F bezahlt.
Aktiva.
Bar 1.000.000
Passiva,
Verbindlichkeiten keine
Aktienkapital 1.000.000
Ort, Datum, Unterschrift des Vorstandes.
Nicht selten werden die Aktien zu einem den Nennwert über-
steigenden Preise ausgegeben. Ausgabe unter Nennwert ist ge-
setzlich unzulässig. Da das Grundkapital, eine selbständige Größe
in der Kapitalnachweisung, durch den Nennwert aller Aktien be-
stimmt wird, so entsteht durch das Aufgeld ein Zusatzkapital. Soll
es lediglich dazu dienen, die durch die Ausgabe der Aktien verur-
sachten Kosten zu decken, so wird es als Kostenreserve unter die
Passiva eingestellt.
Aktiva,
Bar 1.025.000
Passiva.
Verbindlichkeiten keine
Aktienkapital 1.000.000
Kostenreserve 25.000
Geht aber das Aufgeld über die zur Kostendeckung erforder-
liche Summe hinaus, so ist der $ 262 H.G.B. zu beachten, wonach
zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ein
Reservefond zu bilden ist, in den u. A. einzustellen ist der Betrag,
welcher bei Errichtung der Gesellschaft ..... durch Ausgabe der
Aktien für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über
den Betrag der durch die Ausgabe der Aktien entstehenden Kosten
erzielt wird.
Aktiva,
Bar 1.225.000
Passiva.
Verbindlichkeiten keine
Aktienkapital 1.000.000
Gesetzliches Reservekapital 200.000
Kostenreserve 25.000
Die getrennte '’Einsetzung der Kostenreserve erscheint rich-
tiger, als die Verbindung mit dem gesetzlichen Reservefond unter
späterer Abbuchung der Kosten der Aktienausgabe. Da diese mög-
licherweise noch nicht genau bekannt sind, so bemißt man die
Kostenreserve eher etwas zu hoch und überträgt den Überschuß auf
das Konto des gesetzlichen Reservefonds. Da letzterer nicht in be-
sonderer Weise angelegt zu werden braucht, sondern einfach mit-