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Diese Buchungen vollziehen sich im Grundbuch oder einem
als Monatsbuch in Aussicht genommenen Buche oder in einem be-
sonderen Grundbuch für die Bilanzrechnung.
Was die Buchhaltung des Leistungsgegenstandes anlangt, so
entnimmt sie der Eröffnungskapitalnachweisung als ihrer Grund-
lage die einzelnen Werte und trägt sie auf entsprechenden Skontren
ein, diese damit eröffnend, in erster Linie das Geld in das Kassa-
buch auf dessen Einnahmeseite: Bar laut Eröffnungskapitalnach-
weisung usw. Die Handelswerte werden nicht nur mit ihren Men-
gen, sondern mit den ihnen in der Kapitalnachweisung beigelegten
Werten eingetragen, damit das Skontro zur Mengenwertberechnung
ausgebildet werden kann. Für die Forderungen und Verbindlich-
keiten kommt die Fremdrechnung in Betracht. Nimmt die Abschluß-
bilanz an, daß die Ansprüche (Außenstände) in Geld übergegangen,
die Verbindlichkeiten mit Geld beglichen sind, so muß die Eröff-
nungs- als Verteilungsbilanz die Ansprüche als durch Ausgang von
Geld aus dem Kapital entstanden denken, die Verbindlichkeiten als
durch Eingang von Geld. Im Wege dieser Unterstellungen wird die
Fremdrechnung nebst den außerhalb ihrer bestehenden Fremdkonten
in den Bereich der Gegenstandsbuchhaltung gebracht.
Die Liquidationsbilanz.
Wie der Beschluß des Unternehmers oder der Unternehmer-
zahl ein. kaufmännisches Unternehmen ins Leben ruft, so führt er
auch, vom Zwang des Bankrotts und anderen Sonderfällen abge-
sehen, sein Ende, seine Auflösung herbei. Der Beschluß der Auf-
lösung trifft das Unternehmen in der Regel noch im Zustande des,
wenn auch vielleicht schon verlangsamten Betriebs, mindestens im
Zustande rechtlichen Bestehens, und es geht daher dem Zeitpunkt,
wo es endgültig zu bestehen aufhört, indem keine Leistungspflichten
und Leistungsrechte mehr vorhanden sind, der Zustand der Abwick-
lung vorher. Die Summe von Maßnahmen, die er erforderlich
macht, wird die Liquidation genannt. Ihr Wesen ergibt sich aus
dem Gegensatz zum Entstehungshergang. Bestand dieser darin,
Zahlungswerte für die Zwecke des Unternehmens zu binden, sie in
Handelswerte überzuführen und aus deren Erlös stets neue zu er-
werben, so wird die Liquidation nur die vorhandenen Handelswerte
in Zahlungswerte umsetzen, diese, soweit nötig, in bares Geld ver-
wandeln, um das Kapital frei zu bekommen und es nach Befriedigung
der Gläubiger dem Unternehmer zu übergeben. Der Auflösungs-
beschluß ändert das Wesen des Unternehmens. Die Erwerbsabsicht
fällt weg; die Absicht ist nur darauf gerichtet, Verwertungsgeschäfte
zu machen, die sich auf die vorhandenen Handelswerte erstrecken.
Neue Werbungsgeschäfte sind nur zulässig, soweit die Verwertung
sie notwendig macht, weil sie für diese vorteilhaft sind. Notwendig
sind zunächst dieienigen Werbungsgeschäfte, deren Gegenstand die