Full text: Leistung und Wert

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zutauschen, erleichtert die Trennung der Wirtschaftsbetriebe nach 
verschiedenen Zwecken; zunächst trennt sich die Landwirtschaft 
von der Herstellungswirtschaft, dem „Handwerk“. Indem sich also 
die Erzeugung der Sachen auf verschiedene Betriebe verteilt, sind 
die einzelnen Wirtschaftsträger auf den Austausch ihrer Erzeugnisse 
angewiesen. 
Dem unmittelbaren Sachentausch haftet aber eine gewisse 
Schwerfälligkeit an, die einesteils in den zu tauschenden Sachen 
selbst, anderseits darin begründet sein kann, daß Jemand einen Han- 
delswert abzugeben haben mag, ohne zur selben Zeit einen be- 
stimmten andern Handelswert nötig zu haben. Dies führte zur Be- 
nutzung eines Zwischentauschmittels. Als solches dienten sehr bald 
die Edelmetalle, Silber und Gold, weil sie wenig Raum einnehmen, 
selten und dauerhaft sind und weil sie sich leicht teilen und aus- 
münzen lassen. Indem für den abgegebenen Handelswert eine ent- 
sprechende Menge des Tauschmittels angenommen wurde, das man 
später nach Bedarf zur Erwerbung anderer Handelswerte benützen 
konnte, zerfiel der ursprünglich einheitliche Gütertausch in zwei selb- 
ständige, auch zeitlich von einander unabhängige Geschäfte, und das 
Zwischentauschmittel wurde zum Gelde, d. h. zum Wertmesser, 
zum Zahlungswert. Mit ihm entstand der gewerbsmäßige, Gewinn 
suchende Handel, der sich verteilend zwischen Erzeuger und Ver- 
braucher einschiebt und Handelswerte aufkauft, um sie mit möglichst 
großem Nutzen wieder abzusetzen. Um das tun zu können, muß der 
Kaufmann Geld zum Kauf besitzen; es tritt der Begriff des Betriebs- 
kapitals in die Erscheinung. Es bildet sich ferner der Begriff der 
Geldmacht heraus, die sich auf die Verfügungsmacht über Zahlungs- 
werte stützt. 
Aber die Zahlungswerte sind nichts Selbständiges. Man kann 
das Geld nicht essen. Herrührend aus dem Verkauf von Handels- 
werten haben die Zahlungswerte nur insofern eine Bedeutung, als 
sie sich jederzeit im Wege des Kaufes wieder in Handelswerte um- 
setzen lassen. Für den Handelswert gilt das Gesetz von Angebot 
und Nachfrage, das seinen Verkaufswert, seinen Preis bestimmt. 
Der anzuschaffende Handelswert kann in der Zeit, die seit dem Ver- 
kauf des andern Handelswerts verflossen ist, teurer oder billiger ge- 
worden sein, sein Kauf jetzt mehr oder weniger Zahlungswerte als 
damals in Bewegung setzen. Die Zahlungswerte als den Gütertausch 
nur vermittelnde Werte haben normalerweise den durch den Han- 
delswert, für welchen sie im Zwischentausch angenommen wurden, 
bestimmten Wert, den sie auch beim Ankauf eines neuen Handels- 
werts, womit das eigentliche Tauschgeschäft abschließt, behalten 
müssen. Die Menge der in Verkehr befindlichen Zahlungswerte wird 
also durch die zum Verkauf gelangenden Handelswerte bestimmt. Zu 
diesen gehört auch die entgeltliche Arbeit einschließlich der Unter- 
nehmerarbeit, des Gewinnes. Um dem sich ständig erneuernden Be- 
darf von Handelswerten entsprechen zu können, muß eine ent- 
sprechende Menge von Zahlungswerten vorhanden sein.
	        
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